Rezept für KG

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Gast3069

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Rezept für KG

Hallo,

bin nicht sicher, ob die Frage wirklich in dieses Forum gehört, weil sie nicht die Behandlung an sich betrifft, aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen: Wenn ich ein Rezept für Krankengymnastik erhalte, wie lange kann ich das dann einlösen bzw. wann verfällt es?
 
Wenn eine gesetzliche Krankenkasse für die Bezahlung dieses Rezeptes zuständig ist, ist es 10 Tage gültig, bis dahin muss die Behandlung begonnen sein. Es darf nicht länger als 10 Tage ohne Begründung unterbrochen werden. Der Arzt kann eine abweichende Gültigkeit auf dem Rezept vermerken, länger, sowie kürzer.

Ein BG Rezept muss spätestens nach 7 Tagen begonnen werden, oder zum Vermerkten Behandlungsbeginn.

Bei einem Privatrezept gibt es seltener Probleme mit der Gültigkeit.

mfg: Jochen
 
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