Schwarzarbeit

Maria Konrad

New member
Hallo,
mein Name ist Maria und ich mache zur Zeit die Ausbildung für Physiotherapie. Wir müssen in unserem Unterrichtsfach 'Ethik' über das Thema Schwarzarbeit in Bezug auf Physiotherapie eine 10-Seitige Arbeit verfassen und ich hätte dazu ein paar allgemeine Fragen. Ich habe bis jetzt nichts wirklich Brauchbares herausfinden können, da es keine Literatur bzw. brauchbare Internetseiten zu diesem Thema gibt.
Ich hoffe, sie können mir ein bisschen weiterhelfen:
1) Darf ich, wenn ich fest angestellt bin, nebenberuflich arbeiten, wenn ja, wie hoch dürfte mein Einkommen sein?
2) Gilt es schon als Schwarzarbeit, wenn ich Bekannte zwar nich therapiere, aber physiotherapeutische Ratschläge gebe und ich ihnen Übungen zeige?
3) Was genau ist die 'Nachbarschaftshilfe' und wie weit ist diese strafbar?
4) Dürfen wir als Physiotherapeuten Trinkgeld annehmen? (z.B.: von Verwandten?)
5) Gilt es als Schwarzarbeit, wenn ich z.B.: eine Massage anbiete und ich als Gegenleistung zwar kein Geld, dafür aber eine Dienstleistung (z.B.: Autoreparatur) annehme?
6) Ist es erlaubt, Freunden zu helfen, ohne Geld bzw. wenig Geld zu verlangen.

Ich würde mich sehr über ein paar Antworten freuen,

Lg maria
Region: Steiermark
 
Hallo Maria,
1) Darf ich, wenn ich fest angestellt bin, nebenberuflich arbeiten, wenn ja, wie hoch dürfte mein Einkommen sein?
Wenn es dein Chef erlaubt, darfst du so viel hinzuverdienen wie du möchtest, so lange du diese Einnahmen beim Finanzamt und den Sozialversicherungen (Krankenkasse, BfA) angibst.
2) Gilt es schon als Schwarzarbeit, wenn ich Bekannte zwar nich therapiere, aber physiotherapeutische Ratschläge gebe und ich ihnen Übungen zeige?
Schwarzarbeit ist es nur, wenn du dich für diese Beratung bezahlen lässt und diese Einnahmen nicht angibst.
Zu den Punkten 3-6 kann ich nichts sagen, keine Ahnung....
Gruß von susn
 
APM schrieb:
Zu den Punkten 3-6 kann ich nichts sagen, keine Ahnung....
Gruß von susn

Na dann versuche ich die Punkte 3-6 zu erschlagen.

3+5 Nachbarschaftshilfe
Wie schon der Name sagt ist es zunächst einmal eine "Hilfe".

Die Hilfe ist grundsätzlich unendgeldlich zu erbringen.
Ausnahmen, z.B. Erstattung von Fahrtkosten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, sind nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich (steuer- und sozialversicherungsfrei). Die Betragsgrenzen erfragen Sie am Besten beim nächstgelegenen Finanzamt.

Hilfe auf Gegenseitigkeit ist grundsätzlich zulässig.
D.h. Sie streicheln Ihrem Nachbarn wohltuend den Nacken und er repariert dafür Ihr Auto.
Solange kein Geld fließt - alles zulässig und keine Schwarzarbeit.

Nachbarschaftshilfe muß nicht zwingend nur bei Nachbarn geleistet werden. Sie können Ihre Wohltaten ebenso Arbeitskollegen, Freund oder Freundin angedeihen lassen.

4 Trinkgeld
Natürlich darf ein Physiotherapeut im Rahmen seiner Tatigkeit Trinkgeld annehmen. Und das nicht nur von der lieben Verwandtschaft, sondern von jedem der Trinkgeld gibt.
Hier gilt sogar der Grundsatz: viel hilft viel!
Weiterhin unterliegen die Trinkgelder nur dann der Steuer und Sozialversicherung, wenn sie vereinbarter Lohnbestandteil sind. Dem ist im Bereich Physiotherapie i.d.R. nicht so. Ergebnis: (i.d.R.) steuer- und sozialversicherungsfrei.

6 fällt auch unter Nachbarschaftshilfe
Aber: Nur ohne Geld!
Für "wenig Geld" oder gar "viel Geld" geht nicht!

Hans-Heinrich
 
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