urlaub bei 4 tage woche-bitte hilfe!!

hobbit

New member
hallo,
ich arbeite nur 4 tage die woche und habe einen tag frei, den ich sozusagen rausarbeite.
muss ich für diesen freien tag urlaub nehmen?? ich habe gekündigt (ende märz) und nehme meinen resturlaub am ende der kündigungsfrist.
kennt sich da einer aus? meine chefin hat den urlaub auch am freien tag mit eingerechnet. ich dachte,dass es nicht so ist.
grüße, hobbit
 
Hallo Hobbit,
was steht in Deinem Vertrag, wird dort eine 4 oder 5 TageWoche beschrieben???
Wenn dort eine 5Tagewoche steht ist es ok mit dem Freitag.
MfG
JürgenK
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo jürgen,
im vertrag steht nichts! ich bin nach der elternzeit mit 20h eingestellt wurden und es gab nur einen ergänzungsvertrag zum bestehenden av mit der neuen stundenzahl und der vergütung. dass ich nur 4 tage arbeite, haben wir mündlich abgesprochen. :(
 
....ein mündlicher Vertrag ist auch ein vertrag. Wenn Du dafür Zeugen hättest, dann wäre das natürlich noch besser. So wie Dein AG sich z.Z. verhält, sieht es nicht so gut für dich aus.
Aber vielleicht ist ja noch ein "aktiver" AG hier unterwegs, der mehr helfen kann.
Ich drücke für dich alle Daumen.
MfG
JürgenK
 
Hallo hobbit,
wenn in Deinem Arbeitsvertrag der Urlaub nach 5 Arbeitstagen berrechnet worden ist, dann ist es völlig ok., dass Dein Chef den Freitag nun mit einrechnet.
Z.B.: Vertraglich sind 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche vereinbart worden.
Bei einer Reduzierung auf 4 Arbeitstage hättet Du dann nur noch Anspruch auf 24 Tage Urlaub.
Gruß von Susan
 
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