G
Gast2468
Guest
an Freddy
Hallo Freddy,
ich bin selbst Therapeut und legte vor 4 Jahren meinen Heilpraktiker- Nachweis ab. In der Ausbildung wird ausdrücklich auf die Strafbarkeit des Überschreitens eines Therapieverhältnisses hingewiesen, egal wie sich die/der PatientIn verhält. Der Arzt, Therapeut, Lehrer usw. hat immer die Verantwortung für einen Übertritt zu übernehmen.
Sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch in Therapie und Beratung
Zur therapeutischen Beziehung
Eine gute therapeutische Beziehung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie und muss sich zwangsläufig von anderen zwischenmenschlichen Beziehungen unterscheiden:
Die therapeutische Beziehung ist ein Arbeitsbündnis. TherapeutInnen verpflichten sich, Hilfesuchende mit ihrer Fachkenntnis und Kompetenz darin zu unterstützen, ihre Probleme zu bewältigen und ihre Lebensqualität zu verbessern.
Sie verpflichten sich darüber hinaus, materielle Interessen, die über ihre Bezahlung hinausgehen sowie eigene Wünsche und Bedürfnisse in der Therapie zurückzustellen, die Würde ihrer KlientInnen zu achten und ihre Gesundheit zu schützen. Dasselbe gilt für Beratungssituationen.
Was ist Missbrauch in Therapien und Beratungen?
Ein Missbrauch in der Therapie oder in der Beratung bedeutet eine Verletzung dieser Grundsätze seitens des Therapeuten oder Beraters und ein Ausnutzen des Machtungleichgewichtes in der therapeutischen Beziehung:
Eine Klientin sucht die professionelle Hilfe eines Therapeuten, da es in ihrem Leben Probleme gibt, die sie klären und lösen möchte. Hat sie das für eine erfolgreiche Therapie notwendige Vertrauen gefasst, teilt sie ihm ihre innersten Gefühle, Gedanken und Erlebnisse mit und ist bereit, sich klein, schwach, abhängig und verwundbar zu zeigen. Sie setzt Schutzmechanismen außer Kraft, und es entsteht ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis, in dem die Klientin manipulierbar und für ihr Handeln in der Therapie nur bedingt verantwortlich ist.
In dieser Situation sind verschiedene Formen des Machtmissbrauches möglich, die häufig gleichzeitig stattfinden. Allen gemeinsam ist, dass die Abhängigkeit der Klientin durch den Therapeuten benutzt wird, um seine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen oder in den Vordergrund zu stellen, so dass die Therapieziele und Entwicklungsprozesse der Klientin gefährdet und verraten werden.
Für jeglichen Machtmissbrauch in der Therapie trägt der Therapeut allein die Verantwortung. Es ist nicht entscheidend, ob er mit oder ohne Zustimmung der Klientin handelt.
Zu den Formen des Missbrauches in Therapien und Beratungen gehören u.a. emotionaler oder narzisstischer Missbrauch, (materielle) Ausbeutung sowie sexueller Missbrauch. [/I]
Also Freddy, Du willst doch sicher auch, das dieser Mann Dich mit dem Dir gebührenden Respekt behandelt und Deine Grenzen nicht überschreitet. Wenn er sie bei Dir wahrt, kannst Du sicher sein, dass er seinen Beruf mit seiner dazugehörigen Verantwortung und Ethik ausübt. Denn wenn aus dieser Begegnung doch etwas werden sollte und das ist ja nicht ausgeschlossen, dann sollte man auf dem richtigen Bein anfangen.
Dein Therapeut sollte die Behandlung auf jeden Fall abgeben und etwas Zeit verstreichen lassen, um die mögliche emotionale „Abhängigkeit“ in diesem ungleichen
„Machtverhältnis“ ausklingen zu lassen. Dann kann man sich doch auf neutralem Boden zu einem Essen verabreden. Und falls er der Mann für’s Leben ist, weißt Du, wenn er morgens an die Arbeit geht, dass Du ihm vertrauen kannst, wenn andere Patientinnen vor ihm liegen...
Denn so wie eine Beziehung anfängt, endet sie auch meistens!
Der „Therapeut“ von dem Hannelore berichtete hat wohl ein starkes Problem mit dem Thema Nähe und Distanz im Behandlungsverhältnis und kann sich Frauen nur in einem Abhängigkeitsverhältnis körperlich nähern, ohne sich emotional nähern zu können oder wollen, geschweige denn die emotionalen und gesundheitlichen Folgen seines Handelns an der Patientin zu akzeptieren oder mitzufühlen. Dieser Mann gehört angezeigt und aus dem Beruf der Heilpraktiker ausgeschlossen, wenn er (wie beschrieben) der Wiederholungstäter ist, der seine Praxis wissentlich benutzt.
Mit freundlichen Grüßen
Günther
Hallo Freddy,
ich bin selbst Therapeut und legte vor 4 Jahren meinen Heilpraktiker- Nachweis ab. In der Ausbildung wird ausdrücklich auf die Strafbarkeit des Überschreitens eines Therapieverhältnisses hingewiesen, egal wie sich die/der PatientIn verhält. Der Arzt, Therapeut, Lehrer usw. hat immer die Verantwortung für einen Übertritt zu übernehmen.
Sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch in Therapie und Beratung
Zur therapeutischen Beziehung
Eine gute therapeutische Beziehung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie und muss sich zwangsläufig von anderen zwischenmenschlichen Beziehungen unterscheiden:
Die therapeutische Beziehung ist ein Arbeitsbündnis. TherapeutInnen verpflichten sich, Hilfesuchende mit ihrer Fachkenntnis und Kompetenz darin zu unterstützen, ihre Probleme zu bewältigen und ihre Lebensqualität zu verbessern.
Sie verpflichten sich darüber hinaus, materielle Interessen, die über ihre Bezahlung hinausgehen sowie eigene Wünsche und Bedürfnisse in der Therapie zurückzustellen, die Würde ihrer KlientInnen zu achten und ihre Gesundheit zu schützen. Dasselbe gilt für Beratungssituationen.
Was ist Missbrauch in Therapien und Beratungen?
Ein Missbrauch in der Therapie oder in der Beratung bedeutet eine Verletzung dieser Grundsätze seitens des Therapeuten oder Beraters und ein Ausnutzen des Machtungleichgewichtes in der therapeutischen Beziehung:
Eine Klientin sucht die professionelle Hilfe eines Therapeuten, da es in ihrem Leben Probleme gibt, die sie klären und lösen möchte. Hat sie das für eine erfolgreiche Therapie notwendige Vertrauen gefasst, teilt sie ihm ihre innersten Gefühle, Gedanken und Erlebnisse mit und ist bereit, sich klein, schwach, abhängig und verwundbar zu zeigen. Sie setzt Schutzmechanismen außer Kraft, und es entsteht ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis, in dem die Klientin manipulierbar und für ihr Handeln in der Therapie nur bedingt verantwortlich ist.
In dieser Situation sind verschiedene Formen des Machtmissbrauches möglich, die häufig gleichzeitig stattfinden. Allen gemeinsam ist, dass die Abhängigkeit der Klientin durch den Therapeuten benutzt wird, um seine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen oder in den Vordergrund zu stellen, so dass die Therapieziele und Entwicklungsprozesse der Klientin gefährdet und verraten werden.
Für jeglichen Machtmissbrauch in der Therapie trägt der Therapeut allein die Verantwortung. Es ist nicht entscheidend, ob er mit oder ohne Zustimmung der Klientin handelt.
Zu den Formen des Missbrauches in Therapien und Beratungen gehören u.a. emotionaler oder narzisstischer Missbrauch, (materielle) Ausbeutung sowie sexueller Missbrauch. [/I]
Also Freddy, Du willst doch sicher auch, das dieser Mann Dich mit dem Dir gebührenden Respekt behandelt und Deine Grenzen nicht überschreitet. Wenn er sie bei Dir wahrt, kannst Du sicher sein, dass er seinen Beruf mit seiner dazugehörigen Verantwortung und Ethik ausübt. Denn wenn aus dieser Begegnung doch etwas werden sollte und das ist ja nicht ausgeschlossen, dann sollte man auf dem richtigen Bein anfangen.
Dein Therapeut sollte die Behandlung auf jeden Fall abgeben und etwas Zeit verstreichen lassen, um die mögliche emotionale „Abhängigkeit“ in diesem ungleichen
„Machtverhältnis“ ausklingen zu lassen. Dann kann man sich doch auf neutralem Boden zu einem Essen verabreden. Und falls er der Mann für’s Leben ist, weißt Du, wenn er morgens an die Arbeit geht, dass Du ihm vertrauen kannst, wenn andere Patientinnen vor ihm liegen...
Denn so wie eine Beziehung anfängt, endet sie auch meistens!
Der „Therapeut“ von dem Hannelore berichtete hat wohl ein starkes Problem mit dem Thema Nähe und Distanz im Behandlungsverhältnis und kann sich Frauen nur in einem Abhängigkeitsverhältnis körperlich nähern, ohne sich emotional nähern zu können oder wollen, geschweige denn die emotionalen und gesundheitlichen Folgen seines Handelns an der Patientin zu akzeptieren oder mitzufühlen. Dieser Mann gehört angezeigt und aus dem Beruf der Heilpraktiker ausgeschlossen, wenn er (wie beschrieben) der Wiederholungstäter ist, der seine Praxis wissentlich benutzt.
Mit freundlichen Grüßen
Günther