Hallo Zusammen!
Ich erkläre kurz meine Situation.
Zur Zeit bin ich in Elternzeit. Arbeite denoch als 400€-Jobber in einer Praxis.
Nun habe ich einen Honorarvertrag der AOK bekommen, um WasserGymnastik zu halten.
Brauche ich schon da ein Gewerbe/Freiberufler?
Es ist doch eine unterrichtende Tätigkeit (wie Rückenschullehrer), da fällt man doch in die Ausnahmeregelung für Freiberufler?
Hinzu kommt noch, das ich Krankheitsvertretung machen kann, für eine Kursleiterin, die erkrankt ist. Sie möchte jedoch, das ich für sie eine Rechnung meiner Tätigkeit stelle.
Wat nun?
Muß ich mich melden?
Als was?
Und was alles?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe
Grüße AnCathara
Ich erkläre kurz meine Situation.
Zur Zeit bin ich in Elternzeit. Arbeite denoch als 400€-Jobber in einer Praxis.
Nun habe ich einen Honorarvertrag der AOK bekommen, um WasserGymnastik zu halten.
Brauche ich schon da ein Gewerbe/Freiberufler?
Es ist doch eine unterrichtende Tätigkeit (wie Rückenschullehrer), da fällt man doch in die Ausnahmeregelung für Freiberufler?
Hinzu kommt noch, das ich Krankheitsvertretung machen kann, für eine Kursleiterin, die erkrankt ist. Sie möchte jedoch, das ich für sie eine Rechnung meiner Tätigkeit stelle.
Wat nun?
Muß ich mich melden?
Als was?
Und was alles?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe
Grüße AnCathara