Hallo liebe Kollegen,
nun kam kürzlich die Benachrichtigung, das bei AOK-Rezepten ein falscher/ unvollständiger oder fehlender Indikationsschlüssel vom Therapeuten korrigiert werden darf... erstmal daumen hoch.. erspart ne Menge Arbeit..
Aber das darf nur erfolgen, wenn die Diagnose "im Klartext" bezeichnet wird, ansosten darf es nur mit Rücksprache mit dem Arzt gemacht werden.
So nun bitte die Definition von Klartext..
Heißt das es muss klar bezeichnet sein welche Erkrankung vorliegt und ggf. welche Seite betroffen ist?
Z.B. Epicondylitis humeri radialis re... und nicht Schmerzen / Bewegungseinschränkung re Ellenbogen....?
Oder wie soll ich das verstehen.. Ist WS-Syndrom schon klartext? Oder noch zu ungenau?
Und wenn ich das selbst geändert habe soll ich das auf der Verordnung dokumentieren... wie das?
Stempel unter den geänderten Schlüssel + Unterschrift? Oder Vermerk meinerseits das ich am ... den Ind. schlüssel geändert hab??
Find das bisl schwierig alles..nachher findet die KK wieder n Grund das Rezept nicht anzuerkennen...
Danke schonmal für eure Hilfe
LG Mätti
nun kam kürzlich die Benachrichtigung, das bei AOK-Rezepten ein falscher/ unvollständiger oder fehlender Indikationsschlüssel vom Therapeuten korrigiert werden darf... erstmal daumen hoch.. erspart ne Menge Arbeit..
Aber das darf nur erfolgen, wenn die Diagnose "im Klartext" bezeichnet wird, ansosten darf es nur mit Rücksprache mit dem Arzt gemacht werden.
So nun bitte die Definition von Klartext..
Heißt das es muss klar bezeichnet sein welche Erkrankung vorliegt und ggf. welche Seite betroffen ist?
Z.B. Epicondylitis humeri radialis re... und nicht Schmerzen / Bewegungseinschränkung re Ellenbogen....?
Oder wie soll ich das verstehen.. Ist WS-Syndrom schon klartext? Oder noch zu ungenau?
Und wenn ich das selbst geändert habe soll ich das auf der Verordnung dokumentieren... wie das?
Stempel unter den geänderten Schlüssel + Unterschrift? Oder Vermerk meinerseits das ich am ... den Ind. schlüssel geändert hab??
Find das bisl schwierig alles..nachher findet die KK wieder n Grund das Rezept nicht anzuerkennen...
Danke schonmal für eure Hilfe
LG Mätti