1)
Allgemeines
Physiotherapie ist die äußerliche Anwendung von Heilmitteln. Sie orientiert sich bei der Behandlung sowohl an den nätürlichen chemischen und physikalischen Reizen der Umwelt (Wärme, Kälte, Druck, Strahlung, Elektrizität ...) als auch an den anatomischen und physiologischen Gegebenheiten des Patienten. Dabei zielt die Behandlung auf natürliche, physiologische Reaktionen des Organismus (z.B. Muskelaufbau, Stoffwechselanregung) zur Wiederherstellung, Erhaltung oder Förderung der Gesundheit.
In Deutschland hat der Begriff Physiotherapie im Rahmen einer Novellierung der Berufsgesetze 1994 bundesweit den Begriff "Krankengymnastik" abgelöst. Grund dafür war die Anpassung an den internationalen Sprachgebrauch und die Zusammenführung der west- und ostdeutschen Heilberufe nach der Wiedervereinigung. In der DDR war der Begriff "Physiotherapie" bereits vor der Wiedervereinigung üblich. Physiotherapie wird von Physiotherapeuten, Masseuren und medizinischen Bademeistern in unterschiedlichem Umfang ausgeübt.
In Deutschland ist die physiotherapeutische Tätigkeit an eine ärztliche Verordnung (Rezept) gebunden. Dabei wählt der Arzt nach seinem Ermessen geeignete Behandlungsmaßnahmen für den Patienten aus dem Katalog der Heilmittel-Richtlinien.
Physiotherapeuten arbeiten:
präventiv
stationär
ambulant
rehabilitativ
Phsiotherapeuten sind z.B. beschäftigt in:
Privatpraxen
Krankenhäusern
Reha-Einrichtungen
Kurbetrieben
Pflegeheimen
Schulen
Fitness-Centern
Wellnessbetrieben
2)
Die Ausbildung
In Deutschland ist die Ausbildung zum/zur Physiotherapeuten/in seit 1994 durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geregelt. Zum MPhG gehört eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, in der die dreijährige Ausbildung näher geregelt ist. Sie umfasst derzeit 2900 Stunden theoretische und 1600 Stunden praktische Ausbildung. Der Theorie-Unterricht findet nur in staatlich zugelassenen Schulen statt. Der praktische Anteil wird zum Teil in der Schule, zum größten Teil aber in zugelassenen Praktikumseinrichtungen absolviert. Den Abschluss bildet eine staatliche Prüfung (Examen) mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil.
Die schulische Ausbildung umfasst:
40 Std. Berufs-, Gesetzes- u. Staatskunde
240 Std. Anatomie
140 Std. Physiologie
30 Std. Allgemeine Krankheitslehre
360 Std. Spezielle Krankheitslehre (unzählige Krankheitsbilder aus unzähligen Bereichen

)
30 Std. Hygiene
30 Std. Erste Hilfe /Verbandtechnik
40 Std. Angewandte Physik u. Biomechanik
20 Std. Sprache u. Schrifttum
60 Std. Psychologie / Pädagogik / Soziologie
20 Std. Prävention u. Rehabilitation
40 Std. Trainigslehre
60 Std. Bewegungslehre
120 Std. Bewegungserziehung
100 Std. Befundaufnahme
500 Std. Behandlungstechniken
150 Std. Massage
60 Std. Elektro-, Licht- u. Strahlentherapie
60 Std. Hydro-, Balneo-, Thermo- u. Inhalationstherapie
700 Std. Methodische Anwendungen (Behandlungsmethoden, manuell oder mit Geräten)
Das Praktikum in den medizinischen Einrichtungen umfasst:
240 Std. Chirurgie
240 Std. Innere Medizin
240 Std. Orthopädie
240 Std. Neurologie
160 Std. Pädiatrie
80 Std. Psychiatrie
80 Std. Gynäkologie
Reicht das ?
Beste Grüße, Pezzi