Wichtig! KG Rezept bekommen, aber bin krank

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Gast2491

Guest
Ich habe letzten Montag ein KG Rezept bekommen. Leider bin ich immer noch krank und kann nicht zur KG gehen. Das Rezept verfällt also. Ich hab mir überlegt, morgen bei meinem Orthopäde anzurufen und ihm das zu erklären. Weil er bekommt bestimmt mit das ich nicht bei der KG war!? Ich will nicht das er denkt, das ich kein Interesse an der Therapie habe. Was ja echt nicht so ist. Was soll ich tun?
 
Kommt drauf an, was für ein Problem du hast. Liegst du richtig fest, oder kannst du noch laufen?
Ruf doch mal in der KG-Praxis an und einige dich mit dem Therapeut, ob du kommst oder nicht. Er kann zumindest mit einigen Tips oder Handgriffen was gegen deine Schmerzen unternehmen.
Wenn bei uns mal ein Rezept nicht sofort eingelöst werden kann, "mogeln" wir auch mal und setzen auf dem Rezept die Behandlungstermine zurück, damit die 10Tagesfrist erhalten bleibt. So mußt du nicht 2mal ewig lange beim Arzt hocken.
 
Ich werde wahrscheinlich noch ein paar Wochen krank sein. Ich bin wegen meinem Magen krank geschrieben.Ich hab mir halt überlegt beim Arzt anzurufen und Bescheid geben das mein Rezept verfällt und wenn es mir wieder besser geht ein Neues zu holen. Geht des? Danke für die schnelle Antwort übrigends
 
Das ist eine ganz normale Geschichte. Wenn Du wieder fitt bist, nimmst Du das Rezept und gehst damit zu dem Arzt der es ausgestellt hat. Der trägt dann auf dem dafür vorgesehenen Feld eine verlängerte Gültigkeit ein und bestätigt diese Änderung mit Stempel. Datum und Unterschrift. Am Besten holst Du Dir schon vorher Termine, damit er die Gültigkeit nicht zu Kurz ansetzt.
Da braucht man auch nicht zu mogeln, denn dieses Mogeln heißt auf Deutsch:"Versicherungsbetrug!"

mfg: Jochen
 
Hallo,
ich denke auch, dass, weil in Ausnahmefällen mal gemogelt wird, dies keine Veranlassung sein kann Mogeln zur selbstverständlichen Geschäftspraktik zu machen. Es ist nämlich kein Mogeln, sondern - wie Jochen schon schrieb - Betrug. Und "2mal ewig lange beim Arzt hocken" kann kein Grund für uns sein Betrug zu begehen und diesen auch noch öffentlich zu bewerben.
Gruß von susn
 
Im neuen Quartal möchte der Arzt dann einmal Deine Versichertenkarte durch das Lesegerät ziehen.

mfg: Jochen
 
ah ok! was passiert wenn ich das rezept verfallen lasse? weil ich nicht weiß ob ich noch länger krank bin. es wäre doch sinnvoll es verfallen zu lassen und in einem viertel jahr wieder sich beim arzt vorzustellen
 
Das hört sich jetzt aber nicht so an, dass Du die verordnete Behandlung auch wirklich brauchst.

Wenn das kein Magenkrebs ist, oder Du Dich ständig übergeben musst, kannst Du auch zu Therapie gehen.

mfg: Jochen
 
ja werde versuchen in drei Wochen wieder fitt zu sein und dann zur Kg zu gehen. Noch eine Frage. Auf meinem Rezept steht Ws2a. Was bedeutet des genau.
 
Hallo JotEm, hallo Susn,

Ich begehe Versicherungsbetrug, wenn ich eine Leistung bewußt falsch oder zuviel in die Abrechnung gebe, was bei uns aber gewiß nicht vorkommt. Wenn das vorhin so rübergekommen ist, tut es mir leid.
Es ging mir nur darum: wenn die Patientin am 17.2 in die Praxis kommt und Termine möchte, das Rezept aber nur bis 15.2 gültig ist, ich als 1. Termin den 13.2. in die Spalte trage, bleibt doch die Leistung ihr und der Kasse gegenüber die Gleiche. Ich habe also niemandem geschadet. Bitte korrigiert mich, wenn ich da irgendwas falsch sehe.
Natürlich geben wir deutlich überzogene Rezepte zurück, aber bei so knappen Daten war es sicher nicht korrekt aber dem Patient gegenüber gut gemeint. Daß so etwas schon Betrug ist, war mir wirklich nicht bewußt.
 
Christiane18 schrieb:
Hallo JotEm, hallo Susn,

Ich begehe Versicherungsbetrug, wenn ich eine Leistung bewußt falsch oder zuviel in die Abrechnung gebe, was bei uns aber gewiß nicht vorkommt. Wenn das vorhin so rübergekommen ist, tut es mir leid.
Es ging mir nur darum: wenn die Patientin am 17.2 in die Praxis kommt und Termine möchte, das Rezept aber nur bis 15.2 gültig ist, ich als 1. Termin den 13.2. in die Spalte trage, bleibt doch die Leistung ihr und der Kasse gegenüber die Gleiche. Ich habe also niemandem geschadet. Bitte korrigiert mich, wenn ich da irgendwas falsch sehe.
Natürlich geben wir deutlich überzogene Rezepte zurück, aber bei so knappen Daten war es sicher nicht korrekt aber dem Patient gegenüber gut gemeint. Daß so etwas schon Betrug ist, war mir wirklich nicht bewußt.

Wenn das kein Versicherungsbetrug wäre, könntest Du ja auch das reale Datum einsetzen. Die Regeln besagen nun mal, dass bei Überschreitung der 10 Tagesfrist, oder bei Überschreitung der Frist, die der Arzt festgelegt hat, dieser zu befragen ist, ob die Behandlung noch stattfinden darf oder nicht. Das ist gegebenenfalls auf dem Rezept von Dir als Therapeut zu dokumentieren.
Wie verwerflich das ist, oder nicht, lässt sich schwer diskutieren. Aber mit Deiner Vorgehensweise verschaffst Du Dir einen finanziellen Vorteil gegenüber den Kollegen, die den Zeitaufwand einsetzen für Rücksprache mit dem Arzt. Du fischt Patienten ab, die in einer anderen Praxis aufgefordert werden das Rezept wieder gültig machen zu lassen.

mfg: Jochen
 
10 tage? sind da werktage damit gemeint? ich hab am mo das rezept bekommen. wann wäre das rezept noch gültig? nur mal so aus interesse für die nächsten male.
 
Hallo,

ruf' doch einfach mal bei Deiner KK an, es sollte da keine Probleme geben!
 
Ist alles ganz einfach... Rufe beim Arzt an, dass Du wegen krank das Rezept nicht wahrnehmen kannst und es vernichten wirst. Der Arzt nimmt das Rezept aus seiner EDV und belastet somit nicht seine Richtgrößen.
Wenn du wieder gesund bist (oder Dein Mann), dann holtst Du Dir einfach ein neues Rezept.
 
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