Was sich ändert und das nicht zum Guten?
Noch vor wenigen Monaten ließ sich über die Folgen der Gesundheitsreform für Physiotherapiepraxen vor allem diskutieren. Inzwischen wird aus der politischen Debatte betriebswirtschaftliche Realität. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen und in Kraft, erste Änderungen gelten bereits. Zum 1. Januar 2027 folgen weitere Einschnitte, und inzwischen steht auch eine Zahl fest, die für Praxisinhaber besonders wichtig wird: 3,42 Prozent.
So hoch ist die für 2027 maßgebliche Grundlohnrate nach dem gesetzlich vorgesehenen Abschlag. Was nach einer unscheinbaren Prozentzahl klingt, könnte im kommenden Jahr darüber mitentscheiden, wie viel Spielraum Physiotherapiepraxen für steigende Gehälter, Mieten und andere Betriebskosten haben.
Aus einer politischen Ankündigung wird Praxisalltag
Als wir vor zwei Monaten über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die möglichen Folgen für die Physiotherapie berichteten, stand vor allem eine Frage im Mittelpunkt: Was passiert, wenn die Vergütungsentwicklung der Praxen wieder stärker an die Einnahmeentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden wird?
Diese Frage ist inzwischen konkreter geworden. Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt die Grundlohnrate wieder als maßgebliche Obergrenze für Vergütungssteigerungen im Heilmittelbereich. Zusätzlich sieht das Gesetz für diese Jahre einen Abschlag von einem Prozentpunkt vor.
Für 2027 hat das Bundesgesundheitsministerium die maßgebliche Veränderungsrate mit 3,42 Prozent bekannt gegeben. Wichtig dabei: Der Abschlag von einem Prozentpunkt ist in diesen 3,42 Prozent bereits berücksichtigt. Die Obergrenze beträgt also nicht nochmals um einen Prozentpunkt weniger.
Eine Obergrenze ist außerdem keine automatische Vergütungserhöhung. Sie beschreibt zunächst den maximalen Spielraum für die Verhandlungen.
3,42 Prozent treffen auf die wirklichen Kosten einer Praxis
Genau hier beginnt das Problem für Praxisinhaber. Eine Physiotherapiepraxis lebt nicht in einer statistischen Durchschnittswelt. Ihre Kosten richten sich nicht danach, welche Grundlohnrate das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht.
Mieten können stärker steigen. Versicherungen, Software, Abrechnung, Reinigung, Energie und Fortbildungen kosten Geld. Der mit Abstand wichtigste Kostenfaktor bleibt in vielen Praxen jedoch das Personal.
Physiotherapeuten werden gesucht. Wer Mitarbeiter halten oder neue Fachkräfte gewinnen möchte, muss attraktive Arbeitsbedingungen und konkurrenzfähige Gehälter anbieten. Steigen Personalkosten stärker als die Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen, lässt sich die Differenz nicht beliebig lange durch bessere Organisation auffangen.
Ein Therapeut kann schließlich nicht gleichzeitig drei Patienten behandeln, nur weil die Kosten gestiegen sind. Und ein Behandlungstag lässt sich auch nicht auf 30 Stunden verlängern.
Der Fachkräftemangel verschwindet durch einen Vergütungsdeckel nicht
Das macht die Situation besonders widersprüchlich. Einerseits soll Physiotherapie als Gesundheitsberuf attraktiver werden. Andererseits wird der finanzielle Spielraum derjenigen begrenzt, die einen großen Teil dieser Arbeitsplätze bereitstellen.
Für eine Praxis mit mehreren Angestellten kann daraus eine unangenehme Rechnung entstehen. Höhere Gehälter sind notwendig, um Personal zu halten. Gleichzeitig können höhere Löhne nicht automatisch über entsprechend steigende GKV-Vergütungen refinanziert werden.
Der Fachkräftemangel wird damit zu einem wirtschaftlichen Problem und nicht nur zu einem Problem bei der Terminvergabe.
Das betrifft auch Patienten. Eine Praxis kann eine volle Warteliste haben und trotzdem nicht wachsen, wenn sie keine Therapeuten findet. Nachfrage allein macht noch keinen zusätzlichen Behandlungstermin. Dafür braucht es einen Menschen, der die Behandlung tatsächlich durchführen kann.
Bei der Blankoverordnung ist der erste Einschnitt schon da
Ein Teil der Reform wartet nicht bis 2027. Seit Ende Juli 2026 ist die versorgungsbezogene Pauschale bei neuen Blankoverordnungen entfallen.
Die Blankoverordnung sollte Physiotherapeuten mehr therapeutische Verantwortung ermöglichen. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens können sie stärker über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung entscheiden. Mehr Verantwortung bedeutet allerdings auch organisatorischen und fachlichen Aufwand.
Für diesen erhöhten Aufwand gab es eine versorgungsbezogene Pauschale. Genau diese Vergütung wurde mit dem neuen Gesetz gestrichen.
Das ist deshalb bemerkenswert, weil die therapeutische Verantwortung nicht gleichzeitig wieder an anderer Stelle abgegeben wurde. Vereinfacht gesagt: Die Aufgabe bleibt, ein Teil der dafür vorgesehenen Vergütung nicht.
Patienten zahlen ab 2027 ebenfalls mehr
Auch gesetzlich versicherte Patienten bekommen die Reform unmittelbar zu spüren. Bisher beträgt die Zuzahlung bei Heilmitteln grundsätzlich zehn Prozent der Behandlungskosten zuzüglich zehn Euro je Verordnung, sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht.
Ab dem 1. Januar 2027 steigt der feste Betrag von zehn auf 15 Euro je Verordnung. Die zusätzlichen zehn Prozent der Behandlungskosten bleiben bestehen.
Fünf Euro mehr erscheinen zunächst überschaubar. Physiotherapie besteht jedoch häufig nicht aus einer einzigen Verordnung. Menschen mit chronischen Erkrankungen, nach Operationen oder mit längerfristigem Therapiebedarf benötigen möglicherweise wiederholt Behandlungen.
Die bestehenden Belastungsgrenzen und Befreiungsmöglichkeiten bleiben bestehen. Trotzdem erhöht sich zunächst der Betrag, den Praxen von zuzahlungspflichtigen Patienten einziehen müssen.
Für die Physiotherapiepraxis bedeutet die höhere Zuzahlung übrigens nicht fünf Euro mehr Umsatz. Die Praxis zieht das Geld für die Krankenkasse ein. Mehr Zuzahlung des Patienten bedeutet also nicht automatisch eine bessere finanzielle Situation des Therapeuten.
Sparen die Krankenkassen an der richtigen Stelle?
Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind real. Steigende Gesundheitsausgaben müssen finanziert werden, und ein dauerhaftes Auseinanderlaufen von Einnahmen und Ausgaben kann nicht ignoriert werden.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob gespart werden muss, sondern wo Einsparungen langfristig sinnvoll sind.
Bei Physiotherapie ist diese Rechnung kompliziert. Eine erfolgreiche Behandlung kann Mobilität erhalten, Rehabilitation beschleunigen, Arbeitsfähigkeit verbessern und möglicherweise dazu beitragen, Operationen, Stürze oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden beziehungsweise hinauszuzögern.
Das bedeutet nicht, dass jede physiotherapeutische Behandlung automatisch spätere Gesundheitskosten verhindert. Es bedeutet aber, dass man die Wirtschaftlichkeit dieses Bereichs nicht allein anhand der kurzfristigen Ausgaben für Heilmittel beurteilen sollte.
Eine heute eingesparte Vergütungssteigerung sieht in der Bilanz der Krankenkasse sofort gut aus. Die Folgen einer längeren Warteliste erscheinen dagegen möglicherweise erst Monate oder Jahre später – und dann in einer ganz anderen Kostenposition.
2027 könnte die Unterschiede zwischen Praxen vergrößern
Nicht jede Physiotherapiepraxis wird von den Veränderungen gleichermaßen getroffen. Eine kleine inhabergeführte Praxis ohne Angestellte besitzt eine andere Kostenstruktur als ein Therapiezentrum mit zehn oder zwanzig Beschäftigten. Innenstadtmieten unterscheiden sich von ländlichen Standorten, ebenso der Anteil von GKV-, Privat- und Selbstzahlerleistungen.
Besonders interessant wird deshalb, wie Praxen auf den engeren finanziellen Rahmen reagieren.
Manche werden versuchen, Prozesse stärker zu digitalisieren und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Andere könnten ihr Angebot an Selbstzahlerleistungen ausbauen oder sich stärker spezialisieren. Wieder andere werden sich fragen, ob zusätzliche Mitarbeiter wirtschaftlich überhaupt noch sinnvoll beschäftigt werden können.
Damit führt die Reform zu einer Frage, die weit über die nächste Vergütungsrunde hinausgeht: Welche Art von Physiotherapiepraxis lässt sich unter diesen Bedingungen künftig noch wirtschaftlich betreiben?
Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt am 1. Januar
Die Zahl 3,42 Prozent wirkt zunächst abstrakt. In einer Praxis wird daraus jedoch irgendwann eine konkrete Entscheidung: Kann ein Gehalt erhöht werden? Wird eine freie Stelle neu besetzt? Wird ein zusätzlicher Behandlungsraum angemietet? Lohnt sich eine Praxisübernahme oder eine Neugründung?
Genau deshalb dürfte 2027 für die Physiotherapie ein interessantes und möglicherweise schwieriges Jahr werden. Die Politik möchte die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung bremsen. Die Praxen müssen gleichzeitig Personal finden, Mitarbeiter halten, steigende Betriebskosten finanzieren und eine wachsende beziehungsweise alternde Patientenschaft versorgen.
Und damit führt die Gesundheitsreform fast zwangsläufig zu einer weiteren Frage: Wenn Nachfrage vorhanden ist, Fachkräfte fehlen und die Vergütung stärker begrenzt wird – lohnt es sich 2027 überhaupt noch, eine eigene Physiotherapiepraxis zu gründen?
Dieser Frage widmen wir uns in einem weiteren Beitrag.
