Wann denn nun die Zuzahlung?

GelsenPT

New member
Ein Patient meldete sich am Montag zum ersten mal mit einer KG/Tranktions-Verordnung bei uns an und sollte heute die erste Therapie bekommen.

Als ich ihm vor der Behandl. die Quittung für die gesetzl. Zuzahlung vorlegte, wurde er fast schon laut und sagte nur pampig, dass er diese Zuzahlung jetzt auf keinen Fall zahlen würde. ,, Wo kämen wir denn hin, denn überall ist es doch so, dass man erst die Ware und dann das Geld bekommt" , so der Kranke.
Habe ihm noch angeboten, die Gebühr beim nächsten mal oder nächste Woche zu begleichen und hingewiesen, dass man sicher einen Weg finden würde, aber er ließ sich nicht beruhigen und bestand auf seiner Aussage.

Naja, als ich darauf antwortete, dass es in meiner Praxis halt so läuft und wenn es ihm nicht passen würde, könne er gerne wieder sein Rezept nehmen und gehen, hat er mein Angebot auch angenommen und ist gegangen.

Nun, wie wird es denn jetzt korrekt gehandhabt? Wird erst bezahlt und dann behandelt oder doch umgedreht??? In den HMR und Rahmenverträge habe ich bis dato nichts gefunden. Könnt ihr mir weiter helfen?

Gruß
GelsenPT
 
Ich habe immer am Anfang kassiert.

In der Apotheke muss ich auch bezahlen, bevor ich die erste Tablette einnehme.


Gruß
vom clubfan
 
Hallo,

ich als Patient kenne mehrere Varianten und mir ist es auch ziemlich egal. Die meisten sehen es aber entspannt. Irgendwann bis zum Abschluss der Behandlung zahlen. Von einer Einrichtung bekomme ich auch eine Rechnung nach Hause. Vor Beginn der Behandlung beim ersten Termin musste ich allerdings erst in einer Praxis zahlen.

In der Apotheke muss ich auch bezahlen, bevor ich die erste Tablette einnehme.

Das Beispiel hinkt. Dann müssten wir auch alle erst im Supermarkt zahlen, wenn die Lebensmittel angebrochen wurden.
Aber schon mal einen Friseur gesehen, der die Haare nur auf Vorkasse schneidet?

VG
Monroe
 
...alle Vergleiche hinken etwas.
Der Patient soll ja nich die ganze Behandlung bezahlen, sonder einen kleinen Anteil, der oft noch nicht mal eine Behandlung kostet.
Das Restgeld bekommen wir ja auch auch erst Wochen nach den Behandlungen.
Die Zuzahlung besteht ja auch aus 2 Komponenten. Einmal die VO Blattgebühr €10 sofort fällig und den 10% von der Summe des Rezeptwertes.
Ich habe immer die 0,50DM -2,50DM oder jeden Beitrag der durch die Reformen herauskam -sofort kassiert und da gab es keine Schwierigkeiten. Naja manchmal auch erst bei der 2.Behandlung!
MfG
JürgenK
 
Ich bin seit über 10 Jahren selbständig, aber sowas ist mir noch nie passiert.
Ich hatte ihm ja Alternativen vorgeschlagen, aber er bestand trotzig auf seinen Standpunkt.


... Einmal die VO Blattgebühr €10 sofort fällig und den 10% von der Summe des Rezeptwertes.
JürgenK

ich meine auch irgendwas gelesen zu haben, dass die Rezeptgebühr sofort bezahlt werden sollte. Hast du da etwas genaueres, bzw. schriftliches?

Gruß
GelsenPT
 
..jetzt nicht so spontan. Aber dies ist ja eine pauschale Gebühr für die VO...vergleichbar mit der Praxisgebühr. VO Blattgebühr und Zuzahlung (10% sind zwei Paar Schuhe)
Wenn denn der Pati erst am Schluß zahlen will und dann nicht kommt. 1x mahnen und dies als Kopie an die Abrechnung und als nicht zuzahlpflichtig ankreuzen.
Die KK muß den Rechnungsbetrag voll überweisen und sich das andere Geld beim Pati wiederholen.
Ich habe 1x in 34 jahren so einen "Schmarotzer" gehabt, der wollte dann auch jedes mal seinen Anteil zahlen und immer eine extra Quittung...da war er bei dem Richtigen, ich kann dann stink freundlich sein.
MfG
JürgenK
 
An unser Geld zu kommen ist eins. Es ist eine Gebühr der Krankenkassen, also sind die auch zuständig wenn der Patient nicht zahlt.

Trotzdem sind wir verpflichtet beim ersten Termin zu kassieren.

mfg: Jochen
 
An unser Geld zu kommen ist eins. Es ist eine Gebühr der Krankenkassen, also sind die auch zuständig wenn der Patient nicht zahlt.

Trotzdem sind wir verpflichtet beim ersten Termin zu kassieren.

mfg: Jochen

Ja Jochen, wie ich an mein Geld komme, im Fall einer Zahlungsunwilligkeit des Pat., weiß ich ja, aber wo steht denn geschrieben, dass wir verpflichtet sind, diese Gebühren beim ersten Termin zu kassieren?

Gruß
GelsenPT
 
Hallo GelsenPT,
da habe ich doch was gefunden:
RV VdAK:
Zuzahlungen nach § 32 Abs. 2 SGB V i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V sind vom Zugelassenen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen und gegenüber dem Versicherten gem. § 61 Satz 4 SGB V zu quittieren. Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen. § 43 b SGB V bleibt unberührt.

MfG
JürgenK
 
RV VdAK:
Zuzahlungen nach § 32 Abs. 2 SGB V i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V sind vom Zugelassenen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuziehen und gegenüber dem Versicherten gem. § 61 Satz 4 SGB V zu quittieren. Die pauschale Zuzahlung je Verordnungsblatt ist regelmäßig bei der ersten Behandlung durch den Zugelassenen einzuziehen. § 43 b SGB V bleibt unberührt.

MfG
JürgenK

super, genau das hatte ich gesucht.
Komisch, dass ich es im RV nicht gesehen hatte.


Danke dir JürgenK

Gruß
GelsenPT
 
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