Ein Patient meldete sich am Montag zum ersten mal mit einer KG/Tranktions-Verordnung bei uns an und sollte heute die erste Therapie bekommen.
Als ich ihm vor der Behandl. die Quittung für die gesetzl. Zuzahlung vorlegte, wurde er fast schon laut und sagte nur pampig, dass er diese Zuzahlung jetzt auf keinen Fall zahlen würde. ,, Wo kämen wir denn hin, denn überall ist es doch so, dass man erst die Ware und dann das Geld bekommt" , so der Kranke.
Habe ihm noch angeboten, die Gebühr beim nächsten mal oder nächste Woche zu begleichen und hingewiesen, dass man sicher einen Weg finden würde, aber er ließ sich nicht beruhigen und bestand auf seiner Aussage.
Naja, als ich darauf antwortete, dass es in meiner Praxis halt so läuft und wenn es ihm nicht passen würde, könne er gerne wieder sein Rezept nehmen und gehen, hat er mein Angebot auch angenommen und ist gegangen.
Nun, wie wird es denn jetzt korrekt gehandhabt? Wird erst bezahlt und dann behandelt oder doch umgedreht??? In den HMR und Rahmenverträge habe ich bis dato nichts gefunden. Könnt ihr mir weiter helfen?
Gruß
GelsenPT
Als ich ihm vor der Behandl. die Quittung für die gesetzl. Zuzahlung vorlegte, wurde er fast schon laut und sagte nur pampig, dass er diese Zuzahlung jetzt auf keinen Fall zahlen würde. ,, Wo kämen wir denn hin, denn überall ist es doch so, dass man erst die Ware und dann das Geld bekommt" , so der Kranke.
Habe ihm noch angeboten, die Gebühr beim nächsten mal oder nächste Woche zu begleichen und hingewiesen, dass man sicher einen Weg finden würde, aber er ließ sich nicht beruhigen und bestand auf seiner Aussage.
Naja, als ich darauf antwortete, dass es in meiner Praxis halt so läuft und wenn es ihm nicht passen würde, könne er gerne wieder sein Rezept nehmen und gehen, hat er mein Angebot auch angenommen und ist gegangen.
Nun, wie wird es denn jetzt korrekt gehandhabt? Wird erst bezahlt und dann behandelt oder doch umgedreht??? In den HMR und Rahmenverträge habe ich bis dato nichts gefunden. Könnt ihr mir weiter helfen?
Gruß
GelsenPT