Abrechnung bei Privatpatienten mit Beihilfe

annina97

New member
Wer kann mir Auskunft geben, wie der Physiotherapeut eine private Verordnung abrechnen darf? Wie sind die Sätze für manuelle Therapie und Fango auch in Bezug auf eine Beihilfeberechtigung von Beamten
 
Hallo annina,
der selbständige Physio, kann die Preise für PP selber gestalten. Er ist an keine Preisliste gebunden, auch nicht an irgend eine Liste für beihilfefähigen Erstattungssätze.
In einer (hoffentlich) schriftlichen Honorarvereinbarung werden die zu zahlenden Sätze/Preise mitgeteilt und werden von beiden Seiten unterschrieben, oder auch nicht.
Meistens liegen sie etwa bei dem 2-2,5fachen Satz des VdAK (Vergütungssätze der Ersatzkrankenkassen).
Sollte es Ärger mit der PKV geben, wegen angeblicher Wucherpreise, so ist dies nicht richtig.
Schau doch mal auf meine HP www.juergenkrummrei.de unter "Hilreiche" Links, dort gibt es einen Punkt:PRIVATHONORARE und die PRIVATVERSICHERUNG -
PROBLEME & HILFE, dort könnte eine Hilfe auch für Dich sein.
z.Z. gültiger Preis beim VdAK für Fango/Warmpackung -€ 7,89 und für Manuelle Therapie € 15,76. Für beide Therapien gibt es Regelbehandlungszeiten mit Richtwerten.
MfG
JürgenK
 
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