Hallo Kollegen,
ich habe folgendes Problem: ich bin freiberuflich unterwegs...habe letzten Monat nach der 1. behandlung patienten übernommen. Das Rezept wurde deutlich nach den 10 Tagen von Kollegin begonnen mit dem Vermerk bei "Begründung für Abweichungen" Patient war im Urlaub deswegen die Fristüberschreitung. Ich habe Praxisinhaberin gefragt ob das ok wäre sie bejahte dies...nun behandelte ich 5 mal das Rezept kam von Optika aber wieder zurück eben wegen dem vermerk. Inhaberrin zum Artzt und es wurde erfolgreich zurüchdatiert. Jetzt wurde Rezept aber von praxis per post zugeschickt kam aber nie an. Resultat Inhaberin will meine Arbeit nicht bezahlen. Ist es recht wenn ich darauf bestünde denn ohne Ihr Verhalten wäre es ja nie so weit gekommen!
Danke im vorraus
ich habe folgendes Problem: ich bin freiberuflich unterwegs...habe letzten Monat nach der 1. behandlung patienten übernommen. Das Rezept wurde deutlich nach den 10 Tagen von Kollegin begonnen mit dem Vermerk bei "Begründung für Abweichungen" Patient war im Urlaub deswegen die Fristüberschreitung. Ich habe Praxisinhaberin gefragt ob das ok wäre sie bejahte dies...nun behandelte ich 5 mal das Rezept kam von Optika aber wieder zurück eben wegen dem vermerk. Inhaberrin zum Artzt und es wurde erfolgreich zurüchdatiert. Jetzt wurde Rezept aber von praxis per post zugeschickt kam aber nie an. Resultat Inhaberin will meine Arbeit nicht bezahlen. Ist es recht wenn ich darauf bestünde denn ohne Ihr Verhalten wäre es ja nie so weit gekommen!
Danke im vorraus