Absetzung AOK

Absetzung AOK


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    15

Ker66

New member
VO außerhalb d. Regelfalls wurde von den Angehörigen eingereicht. Beh.beginn von uns sofort, der Ablehnungsstempel wurde am gl. Tg. gegeben. Weder die Angehörigen noch meine Praxis wurden informiert. Ein Sohn des Pat. hat dann am Tg. der 4.Beh. die VO auf der Geschäftstelle abgeholt - auf der VO hat er vermerkt, dass er diese erst an diesem Tg abgeholt hat.

Die AOK hat mir nur die beiden ersten Beh. erstattet - ohne Begründung.
Bei der ersten Stellungsnahme teilte man mir schriftl. mit, es habe ein Tel.gespräch mit meiner Praxis gegeben, bei dem man mir mitgeteilt hat, dass die VO nicht genehmigt wird. Ich habe darauf um Uhrzeit und Gesprächspartner gebeten, da von uns niemand das Gespräch angenommen hat. -> dieser Brief sei nicht bei der AOK angekommen. Eine erneute Anfrage mit Zahlungsaufforderung hat man mit dem Hinweis auf die Ablehnung mit Information an den Versicherten abgelehnt.
Was würdet ihr machen?:confused:
 
Mahnung mir Fristsetzung an die AOK, bei nicht Zahlung ab zum Anwalt. Das ist die einzige Sprache welche die AOK versteht.

Grüße von Mobby
 
AOK Absetzung

:eek::eek::eek:
Habe gestern der AOK (dem zuständigen Sachbearbeiter) ein Fax geschickt. Mein Antwortbrief auf sein 1. Schreiben muss wohl auf dem Postweg "verloren" gegangen sein.
Im ersten Brief berief sich der Sachbearbeiter auf ein Tel. mit meiner Praxis und ich bat um Nachweis. Da eine Ablehnung ~Wellen~ geschlagen hätte, kann ich nicht glauben, dass jemand das Gespräch entgegengenommen hat, ohne etwas weiter zu geben.
Im letzten Brief beruft er sich auf den Tatbestand, dass der Pat./Fam informiert wurde.
Die VO lag aber bei der Geschäftstelle - bei dem Pat. ist nie ein Brief angekommen.
Sollte das erneute Antwortschreiben wieder neg. sein, werde ich mit Hilfe meines Verbandes klagen. INFO folgt :D
 
ist anscheinend immer wieder die AOK...
bei uns gab's da auch schon diverse Probleme, die wir nur mit vereinten Kräften (wir als Praxis, Patient und Angehörige)
bis man da mal nen vernünftigen Sachbearbeiter bekommt.... :(
 
ich habe ernsthaft schon überlegt, meine Kassenzulassung der AOK zurückzugeben. Leider geht das nicht, sondern nur komplett. Wenn man Ärger hat, dann mit der AOK :mad:
Viel Erfolg
The German
 
Warum geht das nicht? Welches Bundesland?


weil man keine einz. Kasse / Kassenzulassung zurückgeben kann, nur im Verband ( RVO Kassen, VDAK Kassen, BG ), das würde bedeuten: alle RVO Patienten oder keine RVO Patienten
und das ist nicht gut, da es ja eigendlich immer nur die AOK ist , und nicht alle RVO Kassen
The German
 
In BW geht das, hier kann die AOK/LKK Zulassung isoliert zurückgegeben werden. Die anderen RVO Kassen - BKK/IKK/Knappschaft vergeben die Zulassung unabhängig von der AOK.
 
AOK nervt

Habe meinen Verband eingeschaltet. Der Sohn meines Pat. hat mir den Sachverhalt aus seiner Sicht geschildert und schriftlich bestätigt. Nun warten wir auf die erneute Stellungnahme der AOK.
Aber solange sich noch viele Therapeuten nicht gegen die AOK wehren, wird sie mit ihren Rückforderungen immer dreister werden. Ganz doll schein es in Niedersachsen zu sein.:confused:
 
AOK Hessen

Wir kämpfen seit einigen Jahren gegen die AOK-Hessen. Sind meine Abrechnungen fehlerfrei , finden die immer noch etwas. Ich bekomme mein Geld dann zwar wieder, wenn ich Einspruch einlege, aber es ist halt ein enormer Aufwand und zermürbt.
In BaWü sind momentan neue Rahmenverträge in Arbeit,oder?
Manchmal möchte man auf die AOK-Pat. verzichten, aber sie sind halt sehr viele und als PI kann man sie nicht wegschicken, da Arbeitsplätze der Angestellten dran hängen.

:eek::eek::eek:
 
Manchmal möchte man auf die AOK-Pat. verzichten, aber sie sind halt sehr viele und als PI kann man sie nicht wegschicken, da Arbeitsplätze der Angestellten dran hängen.

:eek::eek::eek:


...dann gibt es noch die Möglichkeit, die Patienten zu überzeugen, in eine andere Kasse zu wechseln - hat bei mir schon manchmal geklappt!


Grüße von Mobby
 
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