Anerkennung trotz kleiner Delikte?

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Gast3367

Guest
Hallo

Mich beschäftigt seit heute ein Problem. Ein Lehrer von uns meinte dass dem Prüfungsausschuss vor dem Examen noch mal ein Führungszeugnis geschickt wird! Und zwar das, indem semtliche kleine vergehen aufgelistet sind auch die, die fallen gelassen worden sind. Is das wahr. also ich sprech nicht von dem führungszeugnis das man abgeben muss wenn man sich für eine schule anmeldet sondern dieses welches dem ausschuß zugeschickt wird.

bitte um Aufklärung.

Johannes
 
puh, da kenn ich mich ni so aus...aber nur soviel, was ich weiß, is, dass nach ner best. Zeit 2 Jahre, oder 5 oder so, die Dinge gelöscht werden, wenn sie glaub ich ni so schwerwiegend sind...
 
Mensch da muss sich doch hier irgendjemand besser auskennen oder nich?
 
Hallo Johannes,
nun mach mal keinen Stress hier. Du hast erst gestern Abend deinen Beitrag hier reingesetzt, heute ist Freitag, die meisten von uns sind noch mitten in der Arbeit oder noch in der Schule. Lass uns doch wenigstens die Zeit mal ins Forum reinzuschauen.
Und wenn es denn wirklich soooo eilig ist, googeln hilft (fast) immer:

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach §1 ist ... zu erteilen, wenn der Antragsteller ...
2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, ...

siehe auch: http://www.physio.de/zulassung/gesetz-beruf-pt.htm
siehe auch: http://bundesrecht.juris.de/mphg/
Gruß von susn
 
wie bereits sschon gesagt, nach einer frist von 2-5 jahren (je nach schwere des "Delikts") werden sämtliche daten gelöscht, daraus ergibt sich: auch die Polizisten, die ja nun wesentlich tieferen Einblick haben, können dir nicht sagen, ob du vor 6 jahren oder so mal was ausgefressen hast...
außerdem ist es meines wissens auch zur prüfung nur das normale führungszeugnis und zwar jenes, was man auch zur aufnahme vorlegen musste, nur eben nicht älter als 3 monate...
und falsch parken oder ähnliches kommt da schonmal gar nicht rein...
also:
Keine bange !
Gruß !
 
Hi Johannes,

ich kenn mich ehrlich gesagt auch nicht aus... ich würde an deiner Stelle erstmal abwarten - ändern kannst du eh nichts dran, ob so oder so .
Aber nochwas - wenn du ******* gebaut hast (und so wie das klingt sogar mehrmals) kann ich dazu nur sagen: steh dazu, schließlich bist du allein Schuld daran das dus verbockt hast!
Trotzdem viel Glück und hoffentlich hasse ma draus gelernt ;)
 
also wenn in deinem polizeilichen führungszeugnis für die schule nichts drin stand und du seit dem nichts 'verbrochen' hast, dann wird wieder nichts drin stehen.

musst nämlich einfach nur ein aktuelles zeugnis abgeben.....also so ists in ba-wü. aber andre länder, andre sitten......
 
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