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...Lass mal den Unsinn, du bekommst nur Ärger. Allein schon wenn dir mal ein Fehlgriff unterkommt und Versichererleistungen erbracht werden müssen. Nur ein Tip...melde dich beim Finanzamt an, gönne dir eine Berufshaftpflicht und gehe legal nebenberuflichen Tätigkeiten nach.
Nabend R.Scheidler
ich bin beim Finanzamt als selbständiger gemeldet und habe eine Berufshaftpflicht...es ist nur so dass ich nach gescheitertem Versuch eine Praxis aufzubauen jetzt erst mal 20 std die woche angestellt arbeite aber den ein oder anderen pat mitnehmen....
und da darunter Private sind möchte ich sie freiberuflich abrechnen...oder bin ich etwa in dem fall trotz versicherung nicht versichert? Kann ich mir nicht vorstellen...
Hallo patella,
wenn sie in Deiner Berufshaftpflicht aufgeführt sind, kein Problem....aber ich hoffe das Du Dich auch bei der BG angemeldet hast, denn damit bist Du bei Deinem AG nicht mit versichert, diese "Nebentätigkeit" ist ja Dein "Privatvergnügen".
MfG
JürgenK
Hallo Jürgen
bei der BG bin ich schon seit 3 jahren. Es stellt sich ist halt mal wieder die Frage der Scheinselbständigkeit...kann ich die patienten die ich in der Praxis wo ich auch angestellt bin freiberuflich behandel acuh in den pool für den Selbständikeitstatus benötigten Patienten werfen?