Bezahlung Freiberufler

Haben Sie diese Aussagen etwa schriftlich bekommen, oder nur mündlich am Telefon?

Soviel vorab, sie sind grottenfalsch - diese Aussagen!

Hans-Heinrich

Lieber Hans-Heinrich,

was ist daran bitte konkret falsch?!

Das sind die Aussagen, die ich von den jeweiligen Ämtern bekam.
Natürlich waren die Angaben schriftlich, mit ner Abrechnung/EÜR für 3 Monate, aus der zu ersehen war, wie die letzten 3 Monate waren, und dass deshalb vorerst nicht mit einem höheren zu versteuernden Einkommen als 4800,-€ im Jahr zu rechnen ist.
Natürlich wird am Jahresende mit dem Steuerbescheid kontrolliert, ob das auch stimmt. Wenn nicht, dann müsste ich nachzahlen.

Ich hatte von 02 - 06 Massagen in ner Sauna - auf Selbstzahlerbasis - angeboten. RV-frei und KK-frei.
Die KK wusste bescheid und meinte, dass mein Einkommen damit zu gering sei. Deswegen müsste ich keine zusätzlichen Beiträge zahlen. Die Grenze läge bei 400,-€ monatliches zu versteuerndes Einkommen.

Bitte korrigiere mich mit Deinen Erfahrungen.

Gruß Katrin
 
In der von Ihnen geschilderten Konstellation – also sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einerseits - und zusätzliche Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit andererseits, unterliegen die letztgenannten Einnahmen keiner Sozialversicherungspflicht!

Soll heißen: Selbst wenn Sie Ihren Auftraggebern monatliche Rechnungen in Millionenhöhe stellen – die Einnahmen sind definitiv sozialversicherungsfrei (Stand heute).
In der Einkommenssteuererklärung "sollten" Sie natürlich als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit angegeben werden (sofern Sie nicht direkt auf Stiftungskonten in Liechtenstein abgeführt wurden.....)

Das mag einen verwundern, denn im Grunde bedeutet dies verglichen mit einem Praxisinhaber (der niemand beschäftigt), eine Besserstellung die für meinen Geschmack grenzwertig grundgesetzwidrig ist. Trotzdem: Es ist so wie es ist.

Hinweis: Bei dauerhaft nur einem Auftraggeber, sollten Sie jedoch ganz andere Sorgen haben -> Stichwort Scheinselbständigkeit.

Gruß
Hans-Heinrich
 
In der von Ihnen geschilderten Konstellation – also sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einerseits - und zusätzliche Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit andererseits, unterliegen die letztgenannten Einnahmen keiner Sozialversicherungspflicht!

Soll heißen: Selbst wenn Sie Ihren Auftraggebern monatliche Rechnungen in Millionenhöhe stellen – die Einnahmen sind definitiv sozialversicherungsfrei (Stand heute).
Hinweis: Bei dauerhaft nur einem Auftraggeber, sollten Sie jedoch ganz andere Sorgen haben -> Stichwort Scheinselbständigkeit.

Gruß
Hans-Heinrich


Würde mich mal schwer interessieren, von wem Sie diese Infos haben.
Ich kann nur so viel sagen, dass ich mich sowohl bei der RV und bei der KK erkundigt habe und die bestätigten mir beide, dass ich ab 400€ zu versteuerndes Einkommen Abgaben zu zahlen hätte. Stand: vor 1-2 Monaten
Zum Thema "Scheinselbstständigkeit. Bei 38,5 Std Festanstellung und 6-8 Std FM in einer Praxis - wie soll ich da noch für ne andere Praxis arbeiten?
Die RV weiss bescheid, ich war bei ner Beratung und das war für die ok.

Lieber Gruß
Katrin
 
Hallo,wie ist das mit der Krankenversicheung als FM ??

Muss man sich selbst KV? Ist man zum Teil angestellt,z.B. 450Euro und darüberhinaus gibs dann z.B. die 70/30 Regelung???
 
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