ein hallo an alle

flörchen

New member
ich habe mich hier heute neu angemeldet und habe auch schon gleich eine frage.. kann mir jemand sagen ob in einem therapieraum (20 qm) eine behandlungsliege und ein schlingentisch stehen darf? ich habe gehört der therapieraum muß sozusagen "frei" bleiben.. für antworten wäre ich sehr dankbar:o
 
Hallo,
in den Einrichtungsrichtlinien steht nichts darüber geschrieben; aber anscheinend sträuben sich einige KK dagegen.....dan muß man mit denen über den Sinn oder Unsinn der Einrichtungsrichtlinien "diskutieren"
MfG
JürgenK
 
therapieraum

hallo jürgen und vielen dank für deine antwort..
ich bin ein bisschen unsicher.. ich möchte eine praxis eröffnen und frage mich ob ich zum besichtigungstermin eine bank und den schlingentisch in den therapieraum stellen soll oder besser nicht.. und nur in die zwei behandlungsräume die bänke..
 
...um etwaigen Schwierigkeiten vorzubeugen, würde ich die Bahandlungsbank erst nach der Abnahme hineinstellen....den/die (Decken)Schlingentische würde ich in den Behandlungskabinen unterbringen.
Den großen Behandlungsraum, mind. 20qm würde ich aber trotzdem nicht "zumüllen";-)
noch einen wichtigen Hinweis: um eine Praxis mit Kassenzulassung (GKV) zu haben , muß man mindestens je nach BL 30 - 38 Std in der Praxis anwesend sein, dazu gehören selbstverständlich auch die HB--also nis täglich nur 5Std geöffnet.....
MfG
JürgenK
 
Zuletzt bearbeitet:
praxis

ok.. danke! dann mach ich das dann auch so und stelle die bank erst nach der zulassung hinein.30 std. in der praxis ist ok ich hätte auch angst früher zu schliessen.. es könnten ja auch neue patienten kommen.. vielen dank für deine antwort!:)
 
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