Hallo,
sowie hier im Forum als auch anderen wurde dies schon sehr oft gefragt und auch beantwortet....aber ich versuche es noch einmal.
Ersteinmal muß Dein AG damit einverstanden sein, bitte schriftlich geben lassen.
Für Deine "Selbständigkeit"(Nebentätigkeit) kann nicht Dein AG die Kosten tragen, also mußt Du Versicherungen abschließen: BG (muß) , Berufshaftpflichtversicherung (unbedingt)da sollte auch die "Behandlung" ohne VO enthalten sein, RV und KK befragen, denn bis zu einem zusätzlichen Einkommen von 4800€ im Jahr kann es frei sein, Finanzamt melden (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit)
Als FM kannst Du in Praxen mit einer Kassenzulassungen Aufträge ab arbeiten zu ausgehandelten %Sätzen (z.B. 60/40) auch selbst eingebrachte VO
So im eigenen Haus Behandlungen durchführen ist nicht so einfach, da muß man beim örtlichen Bauamt einen Nutzungsänderungsantrag stellen (auch bei Eigentum) sind die Nachbarn damit einverstanden ..., denn aus Wohnraum wird gewerblicher Raum, auch wenn wir kein Gewerbe sind...es können aber noch andere Auflagen erfolgen z.B. zusätzliche Parkplätze stellen...in einigen BL muß man sich auch noch beim Gesundheitsamt melden...
So, ich hoffe, ich habe nichts vergessen...
Behandlungen ohne VO darf man nur als HP oder dem sektoren HP für Physios, außer Wellness und bestimmte Präventionsbehndlungen!
MfG
JürgenK
PS: hier noch eine Wortdefinition:
Was ist der Unterschied zwischen "Freier Mitarbeiter" und "freiberuflich"?
"Freie Mitarbeiter" sind selbstständige Unternehmer, die ohne eigene Räume für eine fremde Praxis Behandlungen durchführen.
"Freiberuflich" hingegen ist eine steuerliche Klassifizierung. Leider wird der Begriff häufig im Sinne von "selbstständig" verwendet. Das ist aber falsch, da es freiberufliche Mitarbeiter geben kann, die nicht-selbstständig arbeiten, und Selbstständige die gewerblich arbeiten.
Eine Bitte: Verwenden Sie den Begriff "selbstständig" statt "freiberuflich", es sei denn es geht um steuerliche Fragen.