Hallo Anika,
mach es bitte nicht kompliziert:
Ein Jahr hat 365 Tage, eine Woche 7 Tage = 365 / 7 = 52,14 Wochen pro Jahr.
Wieviel Arbeitstage ein Jahr hat variiert je nach Bundesland (unterschiedliche Anzahl an Feiertagen).
Wenn Du jeden Monat Deinen vertraglich vereinbarten Bruttolohn bekommst, dann ist Deine Berechnung der tatsächlich gearbeiteten Stunden vom Prinzip her vollkommen falsch!
Grund: In Deinem Vetrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 33 Stunden und ein fester monatlicher Bruttolohn vereinbart.
So lange Du diesen vereinbarten Bruttolohn jeden Monat bekommst ist alles korrekt!
Egal ob Du 140 Stunden in einem Monat arbeitest, oder wie z.B. im Mai 2010 nur 125,4 Stunden (19 Arbeitstage / 5 Wochentage x 33 Wochenstunden = 125,4 Arbeitsstunden)!
Du hast einen Vertrag unterschrieben, nach dem Du nicht nach geleisteten Arbeitsstunden entlohnt wirst, sondern der Dir ein festes monatliches Bruttogehalt zusichert.
Wenn Du Überstunden machst, also mehr als 33 Stunden pro Woche, dann müssten diese Überstunden wie vertraglich vereinbart entlohnt werden. Diese Überstunden müssen dann auch auf Deiner Gehaltsabrechnung auftauchen.
In vielen Abrechnungen werden die monatlichen Arbeitsstunden wegen der Statistik aufgeführt. Diese braucht der Arbeitsgeber u.a. für die Berufsgenossenschaft. Schau bitte mal in Deiner Abrechnung, wo genau die 132 Arbeitsstunden aufgeführt sind.
Dein Arbeitsgeber macht diese Statistik vielleicht mit der Berechnung von 4 Wochen pro Monat: 4 Wochen x 33 Stunden = 132 Stunden. Eventuell rechnet Dein Arbeitsgeber Urlaub/Krankheit/Fortbildung mit in die Statistik ein (s.u.) Soll er seine Statistik doch berechnen, wie er will, so lange Du Deinen vertraglich vereinbarten Brutto-Monatslohn bekommst.
Was bedeutet "254 Arbeitstage ohne Urlaub"?
Hast Du letztes Jahr keinen Urlaub gemacht? Oder ist das die Berechnung 365 Tage - 104 Tage Wochenende - 7 Feiertage = 254 Arbeitstage?
Du hast in Deiner letzten Berechnung wohl Deinen Urlaub vergessen - falls Du letztes Jahr Urlaub genommen hast (wovon ich mal ausgehe). Dann sieht die statistische Berechnung nämlich schon ganz anders aus:
256 Arbeitstage = 51,2 Arbeitswochen - 3 Wochen Urlaub = 48,2 Arbeitswochen x 33 Stunden = 132,55 Stunden pro Monat.
Warst Du mal krank? Warst Du auf Fortbildung? Hast Du mehr als 15 Tage Urlaub im Jahr? Das würde die o.g. Rechnung natürlich noch mal nach unten ändern.
Mach Dir bitte klar, dass die Positionen Arbeitgeber und Arbeitnehmer prinzipiell unterschiedlich sind! Für den Arbeitnehmer ist entscheidend, dass er jeden Monat sein festes Gehalt bekommt, egal ob er krank war, in Urlaub war, wieviel Feiertage der Monat hatte, ob viele Patienten abgesagt haben. Für den Arbeitgeber sind die tatsächlich gearbeiteten Stunden entscheidend, denn nur an diesen wird vom Arbeitnehmer Umsatz erzielt. Der Berufsgenossenschaft werden z.B. auch nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden gemeldet!
Also, schau mal in Deiner Gehaltsabrechnung, ob vielleicht während Deines Urlaubs/Krankheit/Fortbildung die geleisteten Arbeitsstunden weniger als 132 sind, und ob Dein Brutto-Monatslohn jeden Monat gleich ist.
Und berichte uns bitte!
Gruß von Susan