Hallo
über die Schule in Tübingen weiss ich leider gar nichts. Aber vielleicht kann ich dir bei deinen anderen Fragen weiter helfen:
Ausbildungsvergütung:
da gibt es NIX, im Gegenteil, auf einer staatlichen Schule musst du anständig Schuldgeld bezahlen.
Infos über die Schulen gibt es unter
www.zvk.org
Prüfungen:
das ist von Schule zu Schule verschieden. Manche Schulen machen jedes halbe Jahr eine Zwischenprüfung, manche nicht.
Beim Endexamen werden ca. 30 einzelne Prüfungsfächer geprüft.
Die Ausbildung ist extrem lernintensiv! Da gibt es nichts geschenkt, die Ausbildung ist - ernsthaft betrieben - ein Fulltimejob!
Gehalt:
als Berufsanfänger im öffentlichen Dienst Bund/Länder (oder gleichgestellt = VKA) gibt es in den ersten 6 Monaten nach erlangter staatl. Erlaubnis je nach Alter gestaffelt für eine Vollzeitstelle BRUTTO ca.:
21. Lebensjahr 1.770 € Bund/Länder und 1.770 € VKA
23. Lebensjahr 1.800 € Bund Länder und 1.830 € VKA
25. Lebensjahr 1.830 € Bund/Länder und 1.880 € VKA
27. Lebensjahr 1.860 € Bund/Länder und 1.915 € VKA
Wenn du also in einem Krankenhaus mit öffentlichem Träger anfängst, gelten oben genannte monatliche Brutto-Vergütungen.
Da gibt es nichts zu verhandeln, das sind feste Tarifverträge.
Krankenhäuser mit privatem Träger zahlen meist weitaus weniger. Da ist es Verhandlungssache. Aber mit mehr als ca. 150 Euro weniger (wie oben aufgeführt), wirst du nicht rechnen können.
In einer privaten Praxis wird dir als Berufsanfänger ebenfalls weniger als im öffentlichen Dienst gezahlt.
Da du wahrscheinlich noch keine abrechenbaren Zusatzausbildungen hast, wirst du in einer privaten Praxis mit ca. 1.500 Euro für das erste halbe Jahr rechnen können.
Urlaubstage:
Im öffentlichen Dienst bekommst du 26 Urlaubstage bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, und 82% 13. Monatsgehalt, und 255 Euro Urlaubsgeld, und 5 Fortbildungstage.
In der privaten Praxis und im Krankenhaus mit privatem Träger hast du nur Anspruch auf den gesetzl. Mindesturlaub, das sind 20 Tage. Keinen Anspruch auf 13. Monatsgehalt- und Urlaubsgeld, und nur Anspruch auf 5 Fortbildungstage, wenn es sich um einen Betrieb mit mehr als 7 (oder sogar noch mehr???) Angestellten handelt.
13. Monatsgehalt / Urlaubsgeld:
Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Fortbildungsurlaub sind Verhandlungssache. In privaten Praxen wird meist gar kein 13. Monatsgehalt gezahlt, und wenn dann nur ca. 250-500 Euro Weihnachtsgeld. Urlaubsgeld gibt es, wenn überhaupt, auch nur etwa 250 Euro.
Spitzenverdienst:
Im öffentlichen Dienst kannst du als Leiter 45 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder verdienen bis zu
4280 € Bund/Länder und 4323 € VKA
Selbständigkeit:
Als Selbständiger kannst du mit einer Kassenpraxis und Vollzeit (und tierischer Maloche = keine Freizeit) max. 85.000 € Umsatz (kein Gewinn !!!, da ja noch die Kosten für die Praxis abgehen) im Jahr machen. Zusätzliche Angestellte bringen (evtl.) noch zusätzlichen Gewinn.
Fortbildungen:
Verhandlungssache ist auch, ob du Fortbildungen vom Arbeitgeber bezahlt bekommst und/oder vom Arbeitgeber für die Dauer der Fortbildung vom Dienst freigestellt wirst, d.h. dass das Gehalt für die Dauer der Fortbildung weitergezahlt wird.
„Große“ = Fortbildungen (wie ManuelleTherpaie, Bobath, etc.) von 3 Jahren (ca. 350 Unterrichtsstunden > entweder Blockunterricht je 5 Tage, oder auch Wochenendkurse möglich) sind in diesem Beruf unverzichtbar. Des weiteren werden auch kleinere Fortbildungen wie PNF, MLD, etc. von Nöten sein. Heutzutage musst du schon wirklich gut sein um dich auf dem Arbeitsmark behaupten zu können. Und das geht nur mit ständigen Fobis (denn weniger gut aus/weitergebildete PTs gibt es zu Hauf).
Fortbildungskosten:
Pro Tag kannst du mit ca. 80 € Kursgebühr rechnen. Dazu kommen dann noch die Fachliteratur, die Fahrt zur Fobi, die Übernachtungen im Hotel, das auswärtige Essen, der Verdienstausfall.
Eine komplette MT-Ausbildung kostet ohne Verdienstausfall aber inkl. aller o.g. Nebenkosten ca. 8.000 €
Gruß von susn