Ich habe nach einer Hüft-OP 16 x Krankengymnastik verordnet bekommen. Die Rezepte wurden alle durch den Orthopäden ausgestellt und direkt an die Physiotherapeutin weitergereicht. Die Vermittlung an diese Physiotherapeutin erfolgte auf Anraten des Orthopäden. Nach der Hüft-OP waren Hausbesuche der Physiotherapeutin notwendig, so dass ich auch nicht die Praxis betreten habe. Lediglich bei den letzten 3 Behandlungen bin ich in die Praxis. Eine Honorarvereinbarung wurde nicht gemacht. Ich wurde auch über keine Preise informiert und in der Praxis habe ich keinen Aushang über die Preise gesehen. Nun kam die Abrechnung der Beihilfe, die auf max. 19,50 € pro Behandlung und 9,20 € für den Hausbesuch gekürzt wurde. Abgerechnet wurden durch die Physiotherapeutin 26,27 € pro Behandlung und 14,02 € für den Hausbesuch.
Ich bin mit 70 % in der Beihilfe und 30 % privatversichert. Es ergibt sich also eine erhebliche Differenz.
Ich habe in der Vergangenheit bereits bei verschiedenen Physiotherapeuten Behandlungen gehabt und dort gab es nie Differenzen in der Erstattung.
Nun meine Frage: Ist der Physiotherapeut verpflichtet, vor Behandlungsbeginn seine Preise mitzuteilen und welche Form ist hierfür ausreichend?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Ich bin mit 70 % in der Beihilfe und 30 % privatversichert. Es ergibt sich also eine erhebliche Differenz.
Ich habe in der Vergangenheit bereits bei verschiedenen Physiotherapeuten Behandlungen gehabt und dort gab es nie Differenzen in der Erstattung.
Nun meine Frage: Ist der Physiotherapeut verpflichtet, vor Behandlungsbeginn seine Preise mitzuteilen und welche Form ist hierfür ausreichend?
Vielen Dank für Ihre Antworten!