Praxiseröffnung - Anmeldung beim Bauamt?
Hallo,
Meine Mutter eröffnet in Kürze eine eigene Physiotherapiepraxis und wir sind derzeit dabei, die Checkliste an Erledigungen für die Zulassung abzuarbeiten.
Das Gebäude, in der die Praxis sich befinden wird, ist derzeit in der letzten Bauphase und wir haben uns aktiv an der Raumaufteilung etc. beteiligt, basierend auf den uns vorliegenden Infos aus Büchern, von Krankenkassen etc.
Die gewerbliche Nutzung des Gebäudes wurde bereits im Vorfeld seitens des Vermieters/ Bauherren geklärt. Die Entscheidung für eine Physiotherapiepraxis ist allerdings erst während der Bauphase getroffen worden.
Wir, die Mieter, haben bislang noch keinen Kontakt mit dem Bauamt aufgenommen. Ist das notwendig? In der Praxis ist lediglich eine Toilette vorhanden, diese ist behintertengerecht. Meine Mutter wird die Praxis alleine betreiben. Könnte die einzelne Toilette ein Problem werden? Ist es überhaupt notwendig, mit dem Bauamt in Kontakt zu treten?
Gibt es seitens des Bauamtes noch weitere Stolpersteine, die aus den Zulassungsbedingungen der Krankenkassen nicht abzusehen sind?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Hilfe!
Gruß,
JuWi
Hallo,
Meine Mutter eröffnet in Kürze eine eigene Physiotherapiepraxis und wir sind derzeit dabei, die Checkliste an Erledigungen für die Zulassung abzuarbeiten.
Das Gebäude, in der die Praxis sich befinden wird, ist derzeit in der letzten Bauphase und wir haben uns aktiv an der Raumaufteilung etc. beteiligt, basierend auf den uns vorliegenden Infos aus Büchern, von Krankenkassen etc.
Die gewerbliche Nutzung des Gebäudes wurde bereits im Vorfeld seitens des Vermieters/ Bauherren geklärt. Die Entscheidung für eine Physiotherapiepraxis ist allerdings erst während der Bauphase getroffen worden.
Wir, die Mieter, haben bislang noch keinen Kontakt mit dem Bauamt aufgenommen. Ist das notwendig? In der Praxis ist lediglich eine Toilette vorhanden, diese ist behintertengerecht. Meine Mutter wird die Praxis alleine betreiben. Könnte die einzelne Toilette ein Problem werden? Ist es überhaupt notwendig, mit dem Bauamt in Kontakt zu treten?
Gibt es seitens des Bauamtes noch weitere Stolpersteine, die aus den Zulassungsbedingungen der Krankenkassen nicht abzusehen sind?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Hilfe!
Gruß,
JuWi