Privatpatienten Abrechnungen

OptimusPrime

New member
Hallo,
wo kann ich genau Bestimmungen zur Abrechnung mit Privatpatienten nachlesen ?
-vorgeschriebene Behandlungszeiten
-kann der Physio nur das Abrechnen wofür er auch das Zertifikat besitzt...wenn nein, langt es wenn er mit der Ausbildung begonnen hat ?
-bei KGG gibt es da auch Vorschriften für den Gerätepark?

Vielen Dank :)
 
Hallo OptimusPrime,
Deine Frage kann man so nicht so einfach beantworten. Daher ein paar Vorfragen:
Bist Du schon selbständig mit einer eigenen Praxis? Oder willst es demnächst werden?
Bist Du AN und möchtes so nebenbei einiges Geld Abschöpfen/zuverdienen?
Schreib mal.
MfG
JürgenK
 
Hallo Jürgen,
ich werde mich in wenigen Tagen in Hessen mit einer Praxis nur für PP selbstständig machen.
Habe paar Geräte, aber nicht das was im Heilmittelkatalog zur Abrechnung von KGG bei Kassenpatienten vorgeschrieben ist.

MfG Klaus
 
Hallo Klaus,
es gibt da keine speziellen Vorschriften.
Bei sogen. Zertifikasts positioen sollte man schon ein Zertifikat haben; aber alles wird bzw sollte vor der ersten Behandlung schriftlich in einer Honorarvereinbarung festgelegt werden. Auch, dass vielleicht die PKV nicht alles erstattet.
So kann man später sinnlose Diskussionen verkürzen und auf das Schriftliche verweisen. Hatte auch s.ich informiert bin, dann auch vor Gericht Beweiskraft.
Vorgeschrieben Behandlungszeiten wie z.B. bei der Beihilfe "kennen" wir nicht, da wir als Therapeuten weder mit der Beihilfe oder der PKV verträge haben. Vertrags partner ist und bleibt der Patient/Kunde.
Wünsche Dir viel Erfolg
JürgenK
 
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