biszumabwinken
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Hallo, wer kann mir sagen wie man mit einem nicht zahlungfähigem Patienten umgeht? Habe von einer privaten, beihilfefähigen Patientin ein Rezept über Fußreflexzonentherapie angenommen. Habe ihr dann eine Rechnung über 350,00 Euro gestellt, die sie bei der Beihilfe eingereicht hat. Die zahlt aber jetzt nur 13,00 Euro für eine Fußreflex. Sie kann die restlichen Kosten nicht tragen. Jetzt habe ich nicht nur den Verlust des Rezeptes zu tragen, sondern muß für das Rezept ja auch noch Steuern zahlen auf den vollen Betrag. Läßt sich da eine korrigierende Rechnung stellen? Wie kann man hier verfahren?