Hallo Baser,
falls Du aus der Schweiz schreibst, ist es folgendermassen:
Wenn Du die Ausbildung zur med. Masseurin FA SRK gemacht hast, kannst Du Dich beim EMR melden und dann über die Zusatzversicherung abrechnen.
Hast Du diese Ausbildung nicht gemacht darfst Du nur an gesunden Menschen arbeiten und somit fällt dann auch Deine Frage des Abrechnens dahin.
Ich wünsche Dir einen schönen Sonntag
Mario