Rechnung für Behandlung

postri-1977

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Rechnung für Behandlung

Hallo
Wollte Euch nachfragen: ich hatte einen Patient mit Verordnung für 6xKG. Das ist schon abgelaufen und Pat. kriegt keine Rezepte in diesen Quartal nicht mehr, aber will bei mir weiter behandelt sein.

Bin neu in diesem Sachen und weisst das ohne artzliche Verordnung sollte ich nicht bezahlen. Aber ich hatte schon eine Verorodnung, nur den Zahl den behandlungen ist schon abgelaufen.

a.) Wie kann man das machen um keinen Verstoß zu beruhrigen? Mein vorschlag ist: ich kann weiter ihm behandeln abe auch Rechnung ( er braucht ein Rechnung) kann ich z.B 10 x Kniebehandlung schreiben? Oder 10x Kniepreventionmaßnahmen?


b.)Kann dieser Patient meine Behandlungen / Kniepreventionmaßnahmen vom Steuer abziehen?

Für MODERATOR: ich konnte diese Thema nicht finden und kein neues Theme erstellen- wen schon ist bitte das verbinden.

Grüsse
 
Das Ganze ist sicherlich noch nicht endgültig geklärt. Aber da Du schon eine Verordnung mit Diagnose vorliegen hast, kanst Du weiterbehandeln. Rechnung: 10 mal KG als Privatrechnung.
Von der Steuer wird der Patient das wahrscheinlich nicht absetzen können. Dazu braucht er ein Privatrezept oder ein grünes Rezept für Empfehlung. Kommt aber auf den Sachbearbeiter beim Finanzamt an. Und es kommt auf die individuelle Zumutbarkeitsgrenze an. (Je nach Einkommen gelten 2-5% vom Jahresgehalt als zumutbar, was darüber geht kann abgesetzt werden)
mfg: Jochen
 
Danke für Antwort!

Ich schicke diese Verordnung zum Abrechnung und wurde nicht mehr haben..eine Kopie reicht um als unterlage zu haben?

Ich habe einmal gehört (von keinen Autorität) dass es Verboten ist und ich soll statt KG nur quasi Präventionmaßnahmen bzw. Präventionleistungen schreiben.

Hast du vielleicht eine Vordruck für solche Rechnung? Gerne kriege ich das um nur die Patientendaten, Ort,Datum und Preis wechseln.

Grüsse
 
Für mich hört sich das so an, dass Du eine Praxis hast und Patienten behandelst?! Also auch Privatpatienten? Denen wirst Du ja wohl auch eine Rechnung schreiben? Wenn ja, dann nimm die.

mfg: Jochen
 
Hi

Kann vielleicht jemand anderes mir genauer Antwort geben und auch ein Vordruck per email schicken?

Ich wiederhole die Frage:

"Ich schicke diese Verordnung zum Abrechnung und wurde nicht mehr haben..eine Kopie reicht um als unterlage zu haben?

Ich habe einmal gehört (von keinen Autorität) dass es Verboten ist und ich soll statt KG nur quasi Präventionmaßnahmen bzw. Präventionleistungen schreiben.

Hat jemand ein Vordruck für solche Rechnung? Gerne kriege ich das um nur die Patientendaten, Ort,Datum und Preis wechseln."
Habe keine Software und momentan will nicht haben.

Grüsse



P.S es ist "wurst" ob ich in der Praxis oder in der Ausbildung bin. Ich habe eine Frage gestellt. Wer WILL nicht genau Antworten- dann Danke. Ich warte auf Antwort von anderen.
 
Ich habe nie gehort dass man ein Auskunft geben muss um eine Atwort- richtige Antwort auf die Frage zu kriegen.

Ist es eine Regel auf diesem Forum dass wen man Fragt alles uber sich sagen muss?

Zu diese blode Vorwurfe: keine Schwarzearbeit, keine Patienten klau

Brauchst Du meine Lebenslauf und Foto?

Trozdem: Grusse
 
Zuletzt bearbeitet:
Na dann warte mal schön.
(Lebenslauf ist nicht nötig. Aber um Deine Frage so zu beantworten wie du das möchtest, brauchts halt ein paar Infos. Als Praxis mit Rechnungsnummer, Steuernummer usw.)

mfg: Jochen
 
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