Verordnungsmenge

groovemaus

New member
Hallo,
die Tage stand ich vor einer Frage, die mir bisher noch keiner beantworten konnte.
Bei zb. Lymphdrainage kann ab einer bestimmten Menge an 6 Behandlungen dann auch auf 20 Behandlungen auf einem Rezept erhöht werden. Wenn die Patientin den Arzt wechselt, beginnt dann die Verordnungsmenge von vorn? Muss auch der neue behandelnde Arzt bei 6 Behandlungen auf einem Rezept beginnen?
Kurz gesagt: hängt es von dem Patienten ab oder von dem behandelnden Arzt wieviele Behandlungen auf einmal verodnet werden kann?
Ich habe leider im Heilmittelkatalog keinen Hinweis darauf gefunden oder ihn überlesen. :confused:
Liebe Grüße
Groovemaus
 
Hallo Groovemaus,
hm, dann scheinst Du im HMK nicht richtig hingeschaut zu haben!
Dort steht wie grooß die Menge bei einer EVO ist und die Menge der FVO mit jeweils der Höhe der Behandlungen.
Die Menge im Regelfall m uß ausgeschöpft werden, bevor, wenn erforderlich ist es zu einer VOadR kommt.
Dort kann je nach Frequenz z.B. 20 mal verordnet werden.
Ein Blick in die HMR hilft da eneorm weiter. Schau also hier:http://www.vdek.com/vertragspartner...eilmittel-richtlinie/heilm-rl_20110519_bf.pdf
und hier die §§7 + 8
MfG
JürgenK
 
Hallo,
hatte den 2.Teil Deiner Frage noch nicht beantwortet.
Der neue Arzt fängt aus seiner Sicht wieder mit einer EVO im Regelfall an...da wir aber eine Prüfpflicht haben, könnte es vielleicht schon eine FVO oder eine VO adR sein; dann müßte diese VO abgeändert werden.
Wenn aber nach der letzten Behandlung mehr als 12 Wochen verstrichen sind, dann wäre es natürlich wieder eine EV..aber auch dies kann man in den (neuen) HMR vom 01.07.2011 nachlesen. s.m.Link oben
MfG
JürgenK
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo liebe Fragerin,
warum hast Du eigenrtlich diese Frage eingestellt, wenn Du doch nicht wieder hier reinschaust????????????
JürgenK
 
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