Hallo,
ich bin auch noch in der Ausbildung zum Physio und absolviere bereits jetzt parallel dazu das Fernstudium zum Heilpraktiker. Das geht ohne Probleme! Und noch viel leichter ist es als frisch gebackener Physio!! Ich bin gerne bereit, dir deine Fragen zu beantworten.
Schreibe mir doch einfach eine E-Mail an:
Pro-Physio@web.de
Bitte formuliere in dieser E-Mail all die Fragen, die dich interessieren. Ich werde dann die Antworten jeweils dahinter schreiben, das ist für mich einfacher, da eine ausformulierte E-Mail viel Zeit beansprucht, die ich zur Zeit nicht habe! Hat auch den Vorteil, dass es strukturierter ist....
Nur schnell so viel:
- Zur Schule musst du nicht gehen, du kannst den Lehrgang als Fernstudium bei fast allen Schulen in Deutschland absolvieren! Die Ausbildung ist gesetzlich nicht geregelt, d.h. wie du dich auf die Überprüfung vorbereitest, ist alleine dir überlassen! Du musst sogar genau genommen keine Schule besuchen und könntest dich bereits "Morgen" zur Prüfung anmelden, wenn du das dort geforderte Wissen bereits beherrschen würdest. Ist aber in jedem Fall davon abzuraten!! Auf dem Markt tummeln sich sehr viele Schulen, die an den Schülern teilweise "nur" verdienen möchten. Die Kosten für so ein Fernstudium belaufen sich von 1000,00 EUR - 6000,00 EUR. Inhalt dieser Fernstudien ist dann die gesamte Anatomie, Physiologie, Pathologie, Labor, Untersuchungstechniken usw. und einige Praxisseminare, die du meist in deiner Nähe besuchen kannst, dort lernst du dann praktisch wie ein Patient untersucht wird. Gut 50% der Theorie wird dir bekannt vorkommen und dir keine Schwierigkeiten bereiten!
- Voraussetzung: mindestens Hauptschulabschluss - eine abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst in einem Gesundheitsberuf, ist empfehlenswert. Die Überprüfung findet im Gesundheitsamt statt. Dieses entscheidet nach einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung deiner Kenntnisse, ob du die Erlaubnis, als Heilpraktiker tätig zu sein, erhältst oder nicht! Bei dieser Überprüfung sind auch zwei Heilpraktiker anwesend, die fragen stellen. DU MUSST ÜBRIGENS ZUM ZEITPUNKT DER PRÜFUNG DAS 25. LEBENSJAHR VOLLENDET HABEN, SONST WIRD MAN ERST GAR NICHT ZUGELASSEN!!
WICHTIG: In der sog. Amtsarztüberprüfung werden nur Kenntnisse in Bezug auf die Anatomie, Physiologie, Pathologie (bzw. Krankheitslehre), Laborwerte, Differentialdiagnose Untersuchungstechniken, Berufs- und Gesetzeskunde, Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle geprüft! ES WERDEN, WENN DU ES NICHT ANGIBST, KEINE (!!) KENNTNISSE IN NATURHEILKUNDLICHE METHODEN (AKUPUNKTUR USW.) ÜBERPRÜFT. Die behördliche Überprüfung beschränkt sich hauptsächlich auf die schulmedizinischen Fächer. Grundkenntnisse (!!) oder die Wirkungsweise der Akupunktur, Homöopathie usw. sollten aber als angehender Heilpraktiker schon beherrscht werden, die werden schon mal gefragt, nicht aber die genaue Durchführungsweise!! Es sei denn, du gibst bei deiner Anmeldung an, dass du später ganz sicher die Akupunktur anwenden möchtest, dann wird man dich natürlich auch da prüfen! Du hast aber zum Glück die Möglichkeit bei deiner Anmeldung anzugeben, dass du noch unentschlossen bist und nicht weißt, für welche Verfahren du dich entscheidest. Damit ist die Sache für dich erledigt!
Alles weitere dann in der E-Mail, du merkst schon, da gibts viel zu erzählen und zu schreiben!
Liebe Grüße, Michael.