Frage bezügl. Zuzahlung über Jahreswechsel
Hallo zus.
folgender Sachverhalt:
-> ein Pat. mit einem Rezept vom 13.11.09
->im Jahr 2009 Zuz.befreit !!!
-> 4 Behandlungstage gehen ins Jahr 2010
meine Frage: muß der Pat. jetzt anteilig für das Jahr 2010 eine Zuzahlung für die 4 Behandlungen leisten ( keine Rez.gebühr - da Rezept aus altem Jahr, aber 10% anteilig an den 4 Behandlungen)?
Vielen Dank!
Hallo zus.
folgender Sachverhalt:
-> ein Pat. mit einem Rezept vom 13.11.09
->im Jahr 2009 Zuz.befreit !!!
-> 4 Behandlungstage gehen ins Jahr 2010
meine Frage: muß der Pat. jetzt anteilig für das Jahr 2010 eine Zuzahlung für die 4 Behandlungen leisten ( keine Rez.gebühr - da Rezept aus altem Jahr, aber 10% anteilig an den 4 Behandlungen)?
Vielen Dank!