Frage bezügl. Zuzahlung über Jahreswechsel

Basti

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Frage bezügl. Zuzahlung über Jahreswechsel

Hallo zus.

folgender Sachverhalt:

-> ein Pat. mit einem Rezept vom 13.11.09
->im Jahr 2009 Zuz.befreit !!!
-> 4 Behandlungstage gehen ins Jahr 2010

meine Frage: muß der Pat. jetzt anteilig für das Jahr 2010 eine Zuzahlung für die 4 Behandlungen leisten ( keine Rez.gebühr - da Rezept aus altem Jahr, aber 10% anteilig an den 4 Behandlungen)?

Vielen Dank!
 
danke euch für die Antworten... ich war mir diesbezüglich eben nicht ganz sicher.

es hat folgenden Hintergrund:

Abgerechnet wurde schon Januar oder Februar (bin Selbstabrechner mit Theorg) und hatte jetzt die Rechnungskürzung der 3 großen grünen Buchstaben bekommen...

das eigentliche Problem ist, das Theorg das nicht einzeln abrechnet - Rez.datum war 2009 und da folglich Zuz.befreit. Es geht nur Ja oder Nein. Selbst wenn ich das per Hand ausrechnen würde - so könnte ich es ja nicht per MLA an die Annahmestelle schicken... ergo geht es nur so.

Hatte ne viertel Stunde ein Plauderchen mit der werten Dame dort :-) zumal es im Jahre 2008 / 2009 ähnlich war und dort nix abgezogen wurde ^^ - aber angeblich machen die das schon Jahre so - mir persönlich war das noch nie in die Quere gekommen ;-)

EDIT: mir fällt grad ein, im Theorg geht ja auch von - bis in der Zuz.befr. - nur weiß ich nicht, ob es das Problem lösen würde und Theorg das über den Jahreswechsel dann aufteilt. Diesbezügl. hab ich heute in der Hotline keinen erreicht. Werd das morgen mal ausprobieren...
 
Zuletzt bearbeitet:
...Theorg macht ein sehr genaues Splitting.... war bei mich bisher kein Problem...frag mal bei der Hoteline nach.
MfG
JürgenK
 
ok, dann werde ich das morgen mal testen :D

hatte in dieser Angelegenheit noch nie Rechnungskürzungen, von keiner KK. Von daher ist das jetzt Neuland ;-)

ich denke mal, das das mit der von - bis Fkt., geklärt werden kann...
 
...Theorg macht ein sehr genaues Splitting.... war bei mich bisher kein Problem...frag mal bei der Hoteline nach.
MfG
JürgenK

Die THEORG-Software wird ja schließlich zu astronomischen Preisen verkauft, da wird sie ja wohl noch ein Rezept aufsplitten können.

Davon abgesehen: es gibt kein genaues oder ungenaues Splitting.
Es gibt ein Splitting das entweder funktioniert oder eben nicht.

Und soweit ich informiert bin funktioniert das Splitting bei jeder auf dem Markt befindlichen Software.

Ganz besonders bei dieser hier: http://www.thera-pi.org

Hans-Heinrich
 
Ja , da kann ich Hans-Heinrich nur zustimmen, wenn diese Praxissoftware auf dem Markt ist, werden sich so einige andere Sofware - Häuser noch die Augen reiben!!!
Hier: Splitting ist da SUPER...alle erdenklichen Variationen funktionieren "wie geschmiert", selbst solche Fälle die ich in meiner Praxis nur bruchstückhaft hatte.
Weiter solchen Erfolg.
MfG
JürgenK
 
;) ...dann ist es ja gut, denn nicht nur zum Jahreswechsel, sondern auch wenn jemand Volljährig wird, oder wenn die Befreiung anfängt muß man splitten....oder bei einem HB der dann mal kurzfristig in die Tagespflege kommt; es gibt so viele Splittingmöglichkeiten..an die man selten denkt und dann machen muß.
MfG
JürgenK
 
da hast du wohl recht :-) bislang war ich noch nicht in so eine Situation gekommen, hatte da wohl Schwein gehabt ^^

was die astronomischen Preise betrifft: Nun ja, mtl. 50 Euro für den Support ist schon ne Hausnr. aber ohne wäre mir die ganze Sache einfach zuviel - neue Vergütungen, KK-Fussionen usw. In der Zeit kann ich locker mehrere Pat. behandeln
 
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