JürgenK
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...es gibt seit 2009 ein Urtei des BVG das alles neu geregelt hat: man(z.B. Physios dürfen den TeilHP nach einer bestandenen Prüfung erhalten)....nur die, die den Teilheilpraktiker in Rheinland Pfalz auf Antrag schon hatten, brauchen keine Prüfung mehr zu machen.
Das heißt dann. man kann dann auf Grundlage des Erlernten in der Ausbildung, Patienten auch ohne ärztliche VO behandeln bzw weiter behandeln.
Will man auch "sonstiges Behandeln z.B. Osteopathie, dann müßte man den (Voll) HP haben oder Arzt sein.
So mein derzeitiger Wissensstand.
MfG
JürgenK
Das heißt dann. man kann dann auf Grundlage des Erlernten in der Ausbildung, Patienten auch ohne ärztliche VO behandeln bzw weiter behandeln.
Will man auch "sonstiges Behandeln z.B. Osteopathie, dann müßte man den (Voll) HP haben oder Arzt sein.
So mein derzeitiger Wissensstand.
MfG
JürgenK