Berufsbezeichnung aberkennen?

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Ich suche eine Quelle aus der sich erschließen lässt, welche Delikte zu einer Aberkennung der Berufsbezeichnung/zu einem Berufsausführungsverbot führen können.. Kennt sich damit jemand aus? Ich hörte davon, dass NUR Vermögens- und Eigentumsdelikte zu soetwas führen können und das sogar die Körperverletzung davon ausgenommen ist. Quelle ist ein Anwalt für Medizinrecht.
 
Hallo,

das glaube ich nicht. Ich denke, bei schweren Behandlungsfehlern und bei Vergewaltigungen.

Wenn Du in einem Verband bist, solltest Du mal dort anrufen. Da gibt es Rechtsabteilungen.

Schöne Weihnachten und Gruß

vom clubfan
 
Hey! Danke für die Antwort.. Ich meinte aber Delikte außerhalb der Behandlung.. LG und auch dir schöne Weihnachten
 
Hallo,

die Frage kann man so, wie sie gestellt ist, schwer beantworten. Sie ist nicht konkret genug.

Gruß
vom clubfan
 
Im alten Berufsgesetz stand es noch drin:

§3 Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist zu versagen, wenn
1. man sich schwerer Verfehlungen schuldig gemacht hat, aus denen sich seine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt
2. wegen eines körperliche Gebrechens, wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Ausübung des Berufes erforderliche Eignung nicht (mehr) besitzt.

§4 Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn
2. nachträglich Tatsachen eingetreten sind, sie der Versagung der Erlaubnis nach §3 rechtfertigen würden
3. der Inhaber der Erlaubnis den für die Ausübung des Berufes erlassenen Rechtsvorschriften wiederholt zuwidergehandelt oder unbefugt Heilkunde ausgeübt hat.
 
Hallo APM,
wa warst Du ein paar Minuten schneller als ich...bzw. war noch bei der Suche in "Gesetzeskunde"
MfG
JürgenK
 
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