Hallo liebe Freunde!
folgende Situation: der Patient hat ein KG Rezept komplett letzten Mai genutzt. Ende folgenden Juni legt er dem Physiotherapeuten die Befreiungskarte vor; darauf steht: befreit von Zuzahlungen von 30.06.14 bis 31.12.14.
Der Physio sagt dem Patienten, das er für das genannte Rezept gebührenpflichtig sei, der Patient weigert sich jedoch.
Dann ruft der Physio die Krankenkasse an; zu seinem Erstaunen teilt diese ihm mit, dieser Patient hätte die Belastungsgrenze erreicht und sei ab dem 01.Januar 2014 befreit; der 30.06.14 auf der Karte sei lediglich das Ausstellungsdatum, obwohl es genauso formuliert ist, wie ich es hier in der 4. Zeile getippt habe!
Frage:
wie ist es möglich, das die Krankenkasse so antwortet, ich denk, die Befreiung gilt ab dem Ausstellungsdatum bzw. 30.06.14 und nicht davor schon??
folgende Situation: der Patient hat ein KG Rezept komplett letzten Mai genutzt. Ende folgenden Juni legt er dem Physiotherapeuten die Befreiungskarte vor; darauf steht: befreit von Zuzahlungen von 30.06.14 bis 31.12.14.
Der Physio sagt dem Patienten, das er für das genannte Rezept gebührenpflichtig sei, der Patient weigert sich jedoch.
Dann ruft der Physio die Krankenkasse an; zu seinem Erstaunen teilt diese ihm mit, dieser Patient hätte die Belastungsgrenze erreicht und sei ab dem 01.Januar 2014 befreit; der 30.06.14 auf der Karte sei lediglich das Ausstellungsdatum, obwohl es genauso formuliert ist, wie ich es hier in der 4. Zeile getippt habe!
Frage:
wie ist es möglich, das die Krankenkasse so antwortet, ich denk, die Befreiung gilt ab dem Ausstellungsdatum bzw. 30.06.14 und nicht davor schon??